Die Demonstranten waren am 19. Jänner durch die Wiener Straße in Linz gezogen. Dabei kamen sie an einem Hort vorbei, wo neugierige Kinder aus den Fenstern blickten. Dass diese Masken trugen, empörte die Impfgegner massiv. Sie belagerten das Gebäude und agitierten lautstark mit Megafon und Pfeifen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen. Verängstigte und weinende Kinder mussten von den Betreuern beruhigt werden.
Wegweisungen bei „störendem Verhalten“
Stadtchef Klaus Luger (SPÖ) wendet sich nun brieflich an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Der Rote gratuliert dem Schwarzen ausdrücklich zu dessen Initiative zur Verbesserung des Schutzes von Gesundheitseinrichtungen einschließlich Impf- und Teststraßen. Aber Luger geht noch einen Schritt weiter. Aufgrund der üblen Szenen vor dem Kinderhort ersucht er Karner, auch die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einrichtung von Schutzzonen für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Schulen zu schaffen. Luger: „Leider hat sich gezeigt, dass ein Teil der Maßnahmengegner nicht davor zurückschreckt, selbst die Jüngsten zu instrumentalisieren und zu verängstigen.“
Unzumutbare Belästigung
Eine Wegweisung von Störenfrieden soll rechtlich zulässig ein, wenn ein störendes Verhalten zu einer konkreten Gefährdung des physischen oder psychischen Wohls der Kinder führt oder eine unzumutbare Belästigung darstellt.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.