Rechtzeitig melden

Anmeldefrist für persönlichen Karfreitag läuft ab

Burgenland
08.01.2022 17:03
Porträt von Burgenland-Krone
Von Burgenland-Krone

Wer den Karfreitag im heurigen Jahr - er fällt auf den 15. April - wieder als „persönlichen Feiertag“ nutzen will, der sollte sich beeilen. Nur noch bis 15. Jänner läuft die Frist für die Anmeldung beim Arbeitgeber. Zudem hat die Anmeldung schriftlich und mit Originalunterschrift zu erfolgen. Musterbriefe gibt es bei der Arbeiterkammer.

Die Regelung ist besonders für evangelische Arbeitnehmer von Bedeutung. Für sie war der Karfreitag vor der Novelle ein Feiertag, jetzt muss dieser als „persönlicher Feiertag“ beantragt werden. „Konkret muss die Bekanntgabe beim Arbeitgeber bis spätestens drei Monate vorher erfolgen - und das schriftlich und mit Originalunterschrift. Im heurigen Jahr endet die Frist am 15. Jänner“, erklärt SPÖ-Arbeitsmarktsprecher und Klubobmann Robert Hergovich.

Arbeiterkammer hilft
In den vergangenen Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass die Frist für die Abgabe verpasst wurde. „Wer generell noch Fragen zu seinem Anspruch hat, kann sich an die Experten in der Arbeiterkammer wenden“, so Hergovich.

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