Rechtzeitig melden

Anmeldefrist für persönlichen Karfreitag läuft ab

Burgenland
08.01.2022 17:03

Wer den Karfreitag im heurigen Jahr - er fällt auf den 15. April - wieder als „persönlichen Feiertag“ nutzen will, der sollte sich beeilen. Nur noch bis 15. Jänner läuft die Frist für die Anmeldung beim Arbeitgeber. Zudem hat die Anmeldung schriftlich und mit Originalunterschrift zu erfolgen. Musterbriefe gibt es bei der Arbeiterkammer.

Die Regelung ist besonders für evangelische Arbeitnehmer von Bedeutung. Für sie war der Karfreitag vor der Novelle ein Feiertag, jetzt muss dieser als „persönlicher Feiertag“ beantragt werden. „Konkret muss die Bekanntgabe beim Arbeitgeber bis spätestens drei Monate vorher erfolgen - und das schriftlich und mit Originalunterschrift. Im heurigen Jahr endet die Frist am 15. Jänner“, erklärt SPÖ-Arbeitsmarktsprecher und Klubobmann Robert Hergovich.

Arbeiterkammer hilft
In den vergangenen Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass die Frist für die Abgabe verpasst wurde. „Wer generell noch Fragen zu seinem Anspruch hat, kann sich an die Experten in der Arbeiterkammer wenden“, so Hergovich.

Porträt von Burgenland-Krone
Burgenland-Krone
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Burgenland Wetter
10° / 19°
Symbol wolkig
5° / 19°
Symbol heiter
5° / 18°
Symbol wolkig
7° / 19°
Symbol wolkig
6° / 18°
Symbol wolkig
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt