„Wir warten noch auf die Auswertungsergebnisse des Landeskriminalamtes“, berichtet Markus Kitz von der Klagenfurter Staatsanwaltschaft. Die Ermittler hatten die Erlaubnis, alle zur Tatzeit in der Nähe befindlichen Handynummern auszuwerten – und mit anderen Tatorten von Brandstiftungen abzugleichen. Kitz: „Das ist zwar aufwändig, aber machbar. Und wir hoffen auf konkrete Ergebnisse.“
Derartige Ermittlungsmethoden werden nicht immer genehmigt. Der desaströse Waldbrand auf der Rax beispielsweise, der bis Anfang November 9000 Einsatzkräfte in Atem gehalten und rund 30 Millionen Euro Schaden verursacht hatte, könnte unaufgeklärt bleiben, da eine Handyauswertung für das Gebiet untersagt bleibt.
Brand mit Vorsatz?
Anders als bei der Brandstiftung in Klagenfurt geht man auf der Rax nur von Fahrlässigkeit aus; während beim Hofer-Feuerteufel Vorsätzlichkeit angenommen wird. Auf Brandstiftungen stehen bis zu zehn Jahre Haft, das rechtfertigt dann auch schärfere Maßnahmen, um dem Täter auf die Spur zu kommen. Die Hofer-Filiale wurde übrigens in Rekordzeit neu aufgebaut und soll bereits nächste Woche eröffnet werden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.