„Wir warten noch auf die Auswertungsergebnisse des Landeskriminalamtes“, berichtet Markus Kitz von der Klagenfurter Staatsanwaltschaft. Die Ermittler hatten die Erlaubnis, alle zur Tatzeit in der Nähe befindlichen Handynummern auszuwerten – und mit anderen Tatorten von Brandstiftungen abzugleichen. Kitz: „Das ist zwar aufwändig, aber machbar. Und wir hoffen auf konkrete Ergebnisse.“
Derartige Ermittlungsmethoden werden nicht immer genehmigt. Der desaströse Waldbrand auf der Rax beispielsweise, der bis Anfang November 9000 Einsatzkräfte in Atem gehalten und rund 30 Millionen Euro Schaden verursacht hatte, könnte unaufgeklärt bleiben, da eine Handyauswertung für das Gebiet untersagt bleibt.
Brand mit Vorsatz?
Anders als bei der Brandstiftung in Klagenfurt geht man auf der Rax nur von Fahrlässigkeit aus; während beim Hofer-Feuerteufel Vorsätzlichkeit angenommen wird. Auf Brandstiftungen stehen bis zu zehn Jahre Haft, das rechtfertigt dann auch schärfere Maßnahmen, um dem Täter auf die Spur zu kommen. Die Hofer-Filiale wurde übrigens in Rekordzeit neu aufgebaut und soll bereits nächste Woche eröffnet werden.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).