Ex-Geliebte getötet

Lebenslange Haft für “bestialischen” Mord in Wien

Niederösterreich
14.04.2011 12:31
Der 43-jährige Gerhard P., der am 7. April 2010 seine ehemalige Geliebte Bettina G. in ihrer Wohnung am Julius-Tandler-Platz in Wien-Alsergrund mit 14 wuchtigen Hieben vor den Augen des gemeinsamen sieben Monate alten Sohns mit einem Eisenrohr erschlagen hatte, ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Schuldspruch wegen Mordes fiel einstimmig aus. Gerhard P. erbat Bedenkzeit, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Zur Strafbemessung bemerkte der vorsitzende Richter Andreas Böhm: "Es war keine andere Strafe als lebenslang möglich. Ich mach' das auch schon lang, aber ich hab' noch nie so ein kaltherziges Verbrechen gesehen."

Erschwerend wertete das Gericht "die unglaublich akribische Planung", in der sich eine besonders hohe kriminelle Energie manifestiere. "Ihr Plan wäre vermutlich aufgegangen, wenn Sie am Tatort nicht den Handschuh vergessen hätten", sagte Böhm. In der für ein Schwurgerichtsverfahren ungewohnt ausführlichen Urteilsbegründung hielt der Richter dem gebürtigen Weinviertler weiters vor, die Mutter seines eigenen Sohnes vor dessen Augen "bestialisch umgebracht" und dann die Wohnung verlassen zu haben, ohne sich um das weitere Schicksal des knapp sieben Monate alten Felix zu kümmern: "So hart muss man erst einmal sein, um das zu tun."

Mutter und Schwester halten weiter zu ihm
Gerhard P. wurde nach der Verhandlung von seiner Mutter und einer seiner Schwestern getröstet, die ihm um dem Hals fielen und Zuspruch leisteten. Der 43-Jährige brach daraufhin in Tränen aus. Bei der Urteilsverkündung waren auch die Mutter, der Bruder und eine Tante von Bettina G. anwesend. Der Mutter sprach das Gericht ein Trauerschmerzengeld von 15.000 Euro zu, der kleine Felix wurde mit 30.000 Euro bedacht.

Seit dem grausamen Tod seiner Mutter wird Felix von seiner Großmutter betreut. "Ist etwas zu bemerken, dass Felix an Spätfolgen leidet, weil er den Tod der Mutter mit ansehen musste?", fragt der Richter. "Momentan nicht, aber auszuschließen ist es nicht, meinen die Ärzte", so die Oma am Mittwoch im Zeugenstand.

Bis zur Schwangerschaft war es Liebe
Die 38-jährige Bettina G. und der Angeklagte lernten einander 2007 kennen, als der Schwager des Mannes ihm diese als seine neue Freundin vorstellte. Alsbald bemerkten die in der Versicherungsbranche tätige Frau und Gerhard P., dass sie einander anziehend fanden. Sie gingen eine Beziehung ein, zumal die Ehe des 43-Jährigen längst am Tiefpunkt angelangt war.

Nach einem Kroatien-Urlaub im Sommer 2008 und einem gemeinsamen Silvester-Abend eröffnete ihm seine Freundin, dass sie schwanger war. Das versetzte dem 43-Jährigen, der sich aus tristen Verhältnissen zum gut verdienenden Prokuristen einer Baufirma emporgearbeitet hatte, einen Dämpfer. Er versuchte, die Frau zu einer Abtreibung zu überreden, da er sich nicht von seiner Frau trennen wollte, Schwierigkeiten und wohl auch Forderungen der werdenden Mutter befürchtete. Er ging auf Distanz zu seiner Freundin, die sich erhofft hatte, er werde sich für sie und eine gemeinsame Zukunft entscheiden: "Ich hab' die Zweigleisigkeit nicht mehr z'sammbracht."

Brieflich forderte er von seiner Ex-Geliebten die anteiligen Kosten der gemeinsamen Urlaube sowie alle Geschenke zurück, wobei er ihr eine Frist bis zum 30. Mai 2009 setzte. Auf der anderen Seite passte er die Frau regelmäßig vor ihrer Wohnung ab, beobachtete sie und brachte sie so weit, dass sie nur mehr mit einer Trillerpfeife und einem Pfefferspray außer Haus ging, weil sie sich vor ihm fürchtete. Ihre Wohnungstür sicherte sie mit drei Schlössern.

Bei Ex eingebrochen, um an Laptop zu gelangen
Für den 14. April 2010 war die erste Verhandlung um die Alimentationszahlungen für den damals sieben Monate alten Felix angesetzt. Eine Woche vorher kam es jedoch zu dem, was Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel als minutiös geplanten, fast perfekten Mord skizzierte und der Angeklagte als Versuch darstellte, in die Wohnung seiner Ex-Freundin einzubrechen, um in den Besitz eines Laptops zu gelangen.

Auf dem Laptop soll Bettina G. Preisabsprachen und Schwarzgeldzahlungen des mit Computern nicht sehr sattelfesten Prokuristen abgespeichert haben. Damit habe sie ihn unter Druck gesetzt und angekündigt, sie werde ihn "fertigmachen", wenn er nicht "zur Vernunft komme" und mit ihr zusammenziehe, behauptete der Angeklagte. Er habe "Angst um meinen Beruf gehabt" und daher sicherheitshalber den Laptop stehlen wollen.

Der geplante Einbruch sei jedoch gescheitert, weil Bettina G. vorzeitig nach Hause kam. Er habe sie daraufhin um ein Gespräch gebeten, worauf sie ihn in die Wohnung ließ. Dort habe sie sich jedoch über ihn lustig gemacht, seine Ehefrau als "hysterischen Trampel" bezeichnet, ihn "Versager" genannt, den sie "fertigmachen" werde. Da habe er "wie in einem Reflex das Eisenröhrl rausg'holt", das er in einem Loch auf der Innenseite seines Parkas mitgebracht hatte, sagte Gerhard P.

Sohn neben Leiche seiner Mutter gefunden
Die Staatsanwältin zeigte sich überzeugt, dass der 43-Jährige ursprünglich auch seinen eigenen Sohn töten wollte, "das aber dann nicht zusammengebracht hat". Als die Leiche der 38-jährigen Bettina G. entdeckt wurde, saß der knapp sieben Monate alte Felix wenige Meter daneben in einer Baby-Tragetasche und wies drei Schnittverletzungen am Hals auf.

Gerhard P. bestritt dies vehement, seiner Aussage nach hatte Bettina G. plötzlich ein Stanleymesser gezückt und damit einen Schnitt gegen die Baby-Tragetasche angedeutet. "Ich habe das Gefühl gehabt, dass sie beim Buben was macht. Ich hab' fest gedacht, dass sie den Buben schneidet. Da hab' ich ihr auf den Kopf g'haut. Ich hab' nie einen Mord geplant. Ich wollte das nicht", so P.

Ein fast perfektes Alibi
Der Angeklagte hatte sich ein fast perfektes Alibi verschafft, indem er eine seiner Schwestern dazu brachte, genau zu der Zeit, die er bei Bettina G. verbrachte, mit seinem Auto und seinem Handy mehrere Baustellen in Niederösterreich aufzusuchen, um später vorbringen zu können, er habe sich im Tatzeitraum außerhalb von Wien aufgehalten.

Damit gelang es dem 43-Jährigen zunächst tatsächlich, den Verdacht von sich abzulenken. Erst als sich seine DNA-Spuren auf einem Einweghandschuh fanden, den er offenbar versehentlich am Tatort zurückgelassen hatte, war den ermittelnden Polizeibeamten, die den Mann von Anfang an für den wahrscheinlichen Täter gehalten hatten, klar, dass sie auf der richtigen Spur waren.

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