Anrainer-Protest

Schutzzone ist nun Fall für die Staatsanwaltschaft

Niederösterreich
16.11.2021 07:10
Der St. Pöltner Gestaltungsbeirat beschäftigt nun die Staatsanwaltschaft. Denn mit Friedmund Hueber soll eines seiner Mitglieder gegen die Geschäftsordnung verstoßen haben, indem er ein Gutachten für die Stadt erstellte. Auch dessen Inhalt muss nun untersucht werden. Der Betroffene wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Konkret geht es dabei um die Errichtung einer Schutzzone für die „Voith-Siedlung“ im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplans St. Pölten Süd. Gegen die Unterschutzstellung ihrer Gebäude regte sich massiver Widerstand unter den Bewohnern, mit Rudolf Estermann brachte nun einer von ihnen eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. Denn das Gutachten, das der Schutzzone zugrunde liegt, sei gleich aus mehreren Gründen „angreifbar“, wie er überzeugt ist.

„Willkür und falsche Fakten“
Das würde schon beim Ersteller selbst beginnen. Friedmund Hueber wurde kurz nach Erhalt des Auftrags nämlich in den Gestaltungsbeirat nominiert. „Das verstößt aber gegen die Geschäftsordnung des Gremiums, weil Mitglieder keine öffentlichen oder privaten Planungsaufträge in der Stadt annehmen dürfen“, betont Estermann. Aber auch der Inhalt des Gutachtens wird scharf kritisiert. „Der Begriff ,Voith-Siedlung‘ ist uns nicht bekannt, die räumliche Erstreckung wurde daher willkürlich festgelegt“, so Estermann. Zudem würden darin zahlreiche Fakten falsch dargestellt werden, etwa dass es sich bei der Siedlung um ein geschlossenes Ensemble handle. Das Honorar von 12.500 Euro für 37 Einzelobjekte stehe zudem in keinem Verhältnis zum Arbeitsumfang. „Es bestärkt die Annahme, dass das Gutachten nur den Wunsch der Stadt legitimieren soll“, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung.

Bürger zu Gespräch geladen
Im Rathaus verweist man lediglich darauf, dass interessierte Bürger zu einem Gespräch mit dem Schutzzonengremium in der zweiten Novemberhälfte geladen werden. „Weitere Informationen können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterreichen“, so eine Sprecherin der Stadt. Deutlich konkreter wird Architekt Friedmund Hueber. „Die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats bezieht sich lediglich auf Planungsaufträge, das Erstellen von Gutachten hingegen ist kein Problem“, betont er – und ergänzt: „Ich habe meine Qualitäten und das Gutachten nach bestem Wissen durchgeführt.“ Dieses sei außerdem ohnehin nur eine Empfehlung, die Entscheidung, wie man damit umgeht, liege bei der Stadt, so Hueber: „Ich sehe der Sachverhaltsdarstellung daher gelassen entgegen.“

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