Angebot ausgeweitet

PCR-Gurgeltests nun im gesamten Handel erhältlich

Österreich
30.10.2021 11:27

PCR-Gurgeltests dürfen ab sofort im gesamten allgemeinen Handel ausgegeben werden. Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck (ÖVP) hat - in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium - eine entsprechende Änderung der sogenannten Freien Medizinprodukte-Verordnung veranlasst. „Zur Eindämmung der Covid-Verbreitung und um Infektionsketten rasch zu durchbrechen“, sei neben der Impfung „ein möglichst niederschwelliges Testangebot entscheidend“.

„Österreich ist und war Vorreiter beim Angebot möglichst innovativer und vielfältiger Corona-Testangebote“, so Schramböck in einer schriftlichen Stellungnahme. „Gerade im ländlichen Raum ist es wichtig, die Abgabe auch an anderen Stellen als beispielsweise Apotheken zu ermöglichen. Künftig ermöglichen wir die Ausgabe von PCR-Gurgeltests im gesamten allgemeinen Handel“, so Schramböck weiter.

Notwendig wird eine breite Verfügbarkeit von PCR-Tests wohl spätestens mit der von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Freitagabend in der „Zeit im Bild“ angekündigten 2,5G-Regel am Arbeitsplatz: Aus der 3G-Regel am Arbeitsplatz, die ab 1. November gilt, soll laut dem Ressortchef bereits Mitte November 2,5G werden: „Das heißt, auch hier werden wir mit der 14-tägigen Übergangsfrist, wo noch alternativ FFP2-Masken akzeptiert werden, ab 15. November eine 2,5G-Regelung am Arbeitsplatz machen.“

Stufe 3 von 5 laut Stufenplan in Kraft
Abgesehen davon ist laut Mückstein zu erwarten, dass bereits Ende kommender Woche die Intensivstationen mit mehr als 400 Corona-Patienten belegt sind. Laut dem Fünf-Stufenplan der Bundesregierung tritt ab dieser Schwelle Stufe 3 in Kraft. In dieser Phase gelten Antigentests österreichweit nicht mehr als Testnachweis für 3G-Bereiche, es gilt dann dort überall 2,5G. Ungeimpfte müssen beim Zutritt einen aktuellen PCR-Test vorweisen. Am Samstag wurde in Österreich die 6000-Grenze bei den Neuinfektionen gesprengt.

Fakten

Die Novelle der Verordnung regelt laut Presseaussendung, dass der Handel mit gewissen Medizinprodukten auch von anderen als dem reglementierten Medizinproduktehandel durchgeführt werden darf. Dies ist deshalb möglich, da es sich bei den Gurgeltests um Kochsalzlösungen handelt, welche kein Ergebnis anzeigen, sondern die Auswertungen in Laboren erfolgt. Somit werden die PCR-Gurgeltests, für die auch kein Beratungsgespräch notwendig ist, in die „Freie Liste“ der Medizinprodukte aufgenommen. Damit können die Gurgeltests vom allgemeinen Handel frei gehandelt werden wie beispielsweise auch Fieberthermometer. Bisher war schon die Abgabe in Drogerien möglich.

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