Gesetzesentwurf fertig

Rechnungshof fordert Einsicht in Parteifinanzen

Politik
22.10.2021 11:46

Für schärfere Kontrollen von Parteifinanzen geht Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker nach eigener Aussage einen „ungewöhnlichen Weg“: Weil die türkis-grüne Regierung säumig bei der Umsetzung von angekündigten Reformen ist, hat sie nun selbst einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Neben im Regierungsprogramm vereinbarten Punkten - etwa die Prüfung der Parteien durch den Rechnungshof, eine flotte Wahlkampfkostenbilanz und die Offenlegung der Schulden - enthält er auch Überraschungen. So dürften Parteien Strafen nicht mehr mit Fördergeld bezahlen.

Den letzten Punkt begründet die Rechnungshofpräsidentin damit, dass Parteienförderung und Parteiengesetz einen fairen Wettbewerb sichern sollen. „Da soll sich unfaires Verhalten nicht im Nachhinein auszahlen“, betonte Kraker am Freitag in ihrem Podcast, der auf der Website des Rechnungshofs abrufbar ist. Daher sollten Parteien die vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt verhängten Geldbußen - etwa wegen überhöhter Wahlkampfkosten oder illegaler Spenden - nicht aus Fördergeldern begleichen dürfen: „Dafür muss man selbst aufkommen, wenn man hier Probleme hat.“

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker will die Parteifinanzen strenger kontrollieren. (Bild: APA/HANS PUNZ)
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker will die Parteifinanzen strenger kontrollieren.

100.000 Euro Strafe bei verweigerter Auskunft
Einige von Kraker aufgegriffene Punkte finden sich auch im Regierungsprogramm. So haben ÖVP und Grüne die Vermögensbilanz der Parteien grundsätzlich vereinbart und auch eine Aufstellung der Wahlkampfkosten spätestens sechs Monate nach der Wahl angekündigt. In einigen Punkten geht Kraker aber über die Koalitionspläne hinaus. So soll die Wahlkampfkostenabrechnung deutlich detaillierter ausfallen als bisher und neben der Gesamtsumme auch Auskunft darüber geben, wofür die Parteien das Geld verwendet und wie sie den Wahlkampf finanziert haben. Wer das nicht tut, soll bis zu 100.000 Euro bezahlen.

Außerdem will der Rechnungshof klar regeln, wofür die Parteien die staatliche Förderung verwenden dürfen - neben dem laufenden Betrieb nur für politische Arbeit und Wahlen - und das auch prüfen. Nachschärfen möchte Kraker auch die Regeln für Inserate in Parteizeitungen und für „nahestehende Organisationen“. In beiden Fällen geht es darum, Umgehungsmöglichkeiten zu unterbinden.

Warten auf mehr Kontrolle „spätestens seit Ibiza“
Der vorgelegte Gesetzesentwurf soll laut Kraker „Impuls und Service für die Parlamentsparteien“ sein. Ihre ungewöhnliche - im September angekündigte - Initiative begründet sie damit, dass in puncto mehr Kontrolle seit Jahren nichts weitergeht: „Spätestens seit Ibiza wartet der Rechnungshof auf eine Stärkung seiner Kontrollrechte nach dem Parteigesetz.“ Es gebe von vielen Fraktionen Zustimmung, aber es fehle die Umsetzung. ÖVP und Grüne sind mit einem eigenen Entwurf für die Verschärfung der Transparenzregeln seit Monaten säumig. Ein eigentlich für 2020 angekündigtes Gesamtpaket für Korruptionsbekämpfung und Transparenz kam ebenso wenig zustande wie der später für September 2021 angekündigte Entwurf für ein neues Parteiengesetz.

Für den Beschluss des Entwurfs wäre im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit nötig. Der Vorschlag des Rechnungshofs enthält nämlich mehrere Verfassungsbestimmungen, darunter auch, dass der Verfassungsgerichtshof im Streitfall über die Zulässigkeit der Rechnungshof-Prüfung von Parteien entscheiden soll.

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