Prozess in Innsbruck

Sozialsprengel-Leiterin schädigte Land um 50.000 €

Tirol
14.10.2021 07:18

Vier Jahre lang verrechnete eine Leiterin eines Tiroler Sozial- und Gesundheitssprengels dem Land Leistungen, die nicht erbracht wurden. Statt einer Leistung, die zum Beispiel fünf Minuten dauerte, wurden 180 Minuten verrechnet. Schaden: 50.000 Euro. Die Angeklagte bekennt sich nicht schuldig: Sie habe sich getäuscht.

„Rückblickend wirkt das total unlogisch“, so die Angeklagte vor Gericht. Von 2016 bis 2020 verrechnete sie dem Land für die mobile Palliativbetreuung ihres Vereins zu viel: Auch wenn Mitarbeiter nur fünf Minuten bei einem Patienten waren, verrechnete sie 180 Minuten. Der Schaden beträgt zumindest 50.000 Euro.

„Ich war der Meinung, dass das pauschal abgerechnet werden soll“, sagte die Angeklagte vor Gericht. Dem war aber nicht so: Es hätte nur die Zeit abgerechnet werden sollen, die wirklich für die Palliativpflege aufgebracht wurde – und maximal 180 Minuten pro Patient und Tag. Die Zuständigen vom Land jedoch waren sich sicher, klargestellt zu haben, dass „minutengenau“ abgerechnet wird!

Land hat Geld wiederbekommen
Die Angeklagte plädierte auf nicht schuldig, ihr Anwalt sah kein Betrugs-Motiv. Auch der gemeinnützige Verein, also der Arbeitgeber der Angeklagten, glaubte an die Unschuld der Frau. Das Geld hat das Land übrigens bereits wiederbekommen.

Das Gericht befand die Angeklagte dennoch des schweren Betrugs schuldig: Sie hätte erkennen müssen, dass ihre Abrechnung keinen Sinn macht: 18.000 Euro Geldstrafe, die Hälfte bedingt. Die Angeklagte nahm das Urteil an, rechtskräftig.

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