18.09.2021 06:00 |

„Krone“-Kommentar

„Günstigere Grabsteine“: Ein Hohn

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Es macht so wütend, wenn der Staat und die Behörden versagen - und keiner ist schuld. Beim ersten Prozess um den folgenschweren Corona-Ausbruch in Ischgl war diese Wut deutlich spürbar. Da kämpften zwei Hinterbliebene um Recht und Würde. Die Frau hat ihren Ehemann, der Sohn seinen Vater verloren. Sie machen geltend, dass der Verstorbene sich bei der chaotischen Abreise aus dem Tiroler Skiort angesteckt habe.

Es geht um 100.000 Euro Schadenersatz vom Staat. Und um einen Präzedenzfall. Weitere 15 Klagen sind eingebracht, Hunderte in Vorbereitung. 6000 Betroffene aus 45 Ländern haben sich bei Verbraucherschützern gemeldet, 32 Menschen starben.

Der österreichische Staat - genau gesagt: die Finanzprokuratur als offizielle Rechtsvertretung der Republik - lehnte eine einvernehmliche Lösung und Vergleichsverhandlungen klar ab. Regierung und Behörden hätten mit dem damaligen Wissen über das Virus „richtig gehandelt“, die Klage sei deshalb „grundlos“. „Alles richtig gemacht“, diese zynische Erklärung des Tiroler Gesundheitslandesrats klingt bis heute nach.

Aber es geht noch dreister. In der 32 Seiten langen Klagebeantwortung führt die Finanzprokuratur aus, dass „Schock- und Trauerschäden“ nur pauschal begründet seien, dass für „Trauerschmerzensgeld“ Beweise fehlten, dass Begräbniskosten nicht „uferlos“ sein sollten, es sei den Hinterbliebenen zumutbar, sich um „günstigere Grabsteine“ umzusehen.

Was für ein Hohn.

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