Parkplätze statt Haus

Streit um Synagoge ist ein Fall für Bundesgericht

Niederösterreich
07.09.2021 07:15
Um die ehemalige Synagoge in Gänserndorf tobt seit mittlerweile drei Jahren ein erbitterter Rechtsstreit: Die Stadtgemeinde gab just im Gedenkjahr 2018 bekannt, das Gebäude schleifen und an seiner Stelle Parkplätze errichten zu wollen. Das Denkmalamt wurde aktiv, doch die Bescheide werden bis heute beeinsprucht.

Vom Glanz der alten Zeit ist in Gänserndorf nicht mehr viel übrig: Nachdem die alte Synagoge samt angeschlossenem Rabbinerhaus bereits als Musikschule, Kindergruppe und Jugendheim dienen musste, sieht man dem Haus seine religiöse Vergangenheit nicht mehr auf den ersten Blick an. Lediglich eine Gedenktafel informiert über seine Bedeutung für die jüdische Geschichte im Ort.

Einspruch gegen Bescheid
Vor drei Jahren wollte die Gemeinde das Gebäude aus dem Jahr 1889 abreißen lassen, das Bundesdenkmalamt stellte es daraufhin unter Schutz. Nur wenige Monate später wurde der Bescheid nach einem Einspruch der Gemeinde aufgehoben, das Denkmalamt wurde erneut aktiv. Doch auch dagegen wurden Rechtsmittel eingebracht, der Fall musste also neu geprüft werden.

Eine Frage des öffentlichen Interesses
Bis heute bleibt das Amt bei seinem Urteil, dass die Erhaltung der Gebäude im öffentlichen Interesse liegt. „Auch das wollte sich unser Bürgermeister nicht gefallen lassen und legte Beschwerde ein“, kritisiert nun Grünen-Mandatarin Beate Kainz. Sie verwehrt sich dagegen, dass „die Gemeinde“ für den Abriss sei. Denn ihre Fraktion habe immer für den Erhalt gestimmt, sagt sie. Jetzt liegt die Causa beim Bundesverwaltungsgericht.

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