Berufung

Prozess gegen Tiroler Vaterrechts-Aktivisten

Tirol
08.03.2011 19:03
Ein Vaterrechts-Aktivist aus Tirol ist in seiner Berufungsverhandlung im Oberlandesgericht Linz in Oberösterreich am Dienstag zu vier Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Damit wurde der Berufung der Staatsanwaltschaft - sie begehrte eine höhere Strafe - nicht stattgegeben, jener der Verteidigung zum Teil: Das Urteil muss nicht auf der Website des 58-jährigen Angeklagten veröffentlicht werden. Das ist hinfällig, weil es die Internet-Seite nicht mehr gibt.

Der vierfache Vater, der seit Jahren in einen Sorgerechtsstreit verwickelt ist, wurde wegen einer Vielzahl von Delikten - etwa Widerstand gegen die Staatsgewalt, Beleidigung, Verleumdung, Nötigung oder Stalking - angeklagt. Zu den mutmaßlichen Opfern zählen zahlreiche Amtsträger bis hin zur Justizministerin.

Im Gericht gab es verstärkte Sicherheitskontrollen. Ein Aufgebot von zehn Polizisten stand etwa eben so vielen Sympathisanten des Angeklagten gegenüber. Das Medieninteresse an dem Prozess hielt sich in Grenzen, im vergangenen Jahr war es noch sehr beachtlich gewesen.

Der Staatsanwalt forderte eine höhere Freiheitsstrafe, da es eine auffällige Tathäufung und eine erhöhte kriminelle Energie beim Angeklagten gebe. Außerdem sei der Mann nicht fähig rechtsstaatliche Maßnahmen anzuerkennen. Seine Ausführungen seien weitschweifend und nicht verfahrenskonform.

Langer Scheidungskrieg
Die Pflichtverteidigerin des 58-Jährigen wies daraufhin, dass sich ihr Mandant seit zehn Jahren in einem Scheidungskrieg befinde und um die Obsorge und das Besuchsrecht für seine Kinder kämpfe. Sie forderte einen Freispruch. Der Angeklagte stellt zwei Anträge, die beide kein Gehör fanden. Er lehnte den Vorsitz des Berufungsrichters wegen Befangenheit ab und wollte, dass alle 200 Beweisanträge, die er gestellt hat, vorgelesen werden.

Das Urteil des Landesgerichts strotze vor Widersprüchen und sei Schwachsinn, so der Vater. Er warf der Staatsanwaltschaft Anstiftung zum Amtsmissbrauch vor und kritisierte die Gutachterin. Er habe sie nie gesehen und sie habe ein Gutachten über ihn erstellt. Seine Pflichtverteidigerin werde wahrscheinlich vom Gericht und der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt. In seinem Schlusswort begann der Mann jene 200 Punkte auszuführen, deren Verlesung als Beweisanträge abgelehnt worden war.

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