"Cappuccino"-Mord

Zeuge belastet erneut ehemaligen Angeklagten

Österreich
27.01.2011 21:43
Die Frage, wer am 30. Mai 2006 bei einer wilden Schießerei im Café Cappuccino" in Wien-Hernals einen Mann erschossen und einen weiteren lebensgefährlich verletzt hat, beschäftigt nun seit über vier Jahren die Justiz. Nun behauptet ein Zeuge im Prozess gegen einen suspendierten Chefinspektor der Wiener Polizei, der bereits gerichtlich freigesprochene Kosovo-Albaner sei der wahre Täter. Dieser saß eineinhalb Jahre als vermeintlicher Todesschütze in U-Haft.

Eine "Cappuccino"-Kellnerin und zwei Unterweltler, die bei der Schießerei in dem Lokal in der Ottakringer Straße anwesend waren, wurden bereits wegen falscher Zeugenaussage und Verleumdung vor Gericht gestellt, die beiden Männer zu drei bzw. zweidreiviertel Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Dies blüht nun einem 30-Jährigen, der ebenfalls die Schießerei an Ort und Stelle mitbekommen und auf Fragen der Polizei nach dem Täter jahrelang geschwiegen hatte. Im September 2008 sagte er etwa wörtlich: "Ich weiß, wer geschossen hat, werde die Person aber nicht nennen." Erst Ende März 2009 gab der Mann dann zu Protokoll, der zu diesem Zeitpunkt freigesprochene Kosovo-Albaner habe zur Waffe gegriffen, als zwei Bewaffnete im Zuge von Zwistigkeiten im Rotlicht-Milieu das "Cappuccino" stürmten.

Soll Aussage nur vom wahren Täter ablenken?
Das wiederholte der 30-Jährige am Donnerstag im Straflandesgericht bei seiner Befragung im Rahmen des Prozesses gegen den supsendierten Chefinspektor auch vor Richterin Minou Aigner: "Er war's. Das ist die Wahrheit." Auf die Frage, warum er sich erst mit erheblicher Verspätung deklariert habe, meinte der Angeklagte, er habe "versucht, den Mann zu schützen. Wenn er nicht im Lokal gewesen wäre, wären wir möglicherweise alle umgekommen".

Erst als der Kosovo-Albaner in einer Einvernahme einen Mann fälschlicherweise als Mörder belastet habe, habe sich der 30-Jährige entschlossen, sein Wissen bekannt zu geben. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass diese Aussage nicht den Tatsachen entspricht und dazu dient, vom Täter abzulenken. Ob der 30-Jährige dafür ins Gefängnis muss, wird sich in Kürze herausstellen. Die Verhandlung soll Mitte Februar abgeschlossen werden.

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