„Da war ich wohl zu schnell“, gab ein Landwirt (58) zu, der mit seinem Traktor samt fünf Kühen am Anhänger auf der Landecker Straße bei Fließ umgestürzt war. Ausgerechnet in jenem Augenblick, als ihm eine sechsköpfige Motorradgruppe entgegenkam. Der fortgesetzte Prozess endete nun mit einer Verurteilung des Bauern.
Es begann gerade zu nieseln, als der Oberländer in einer Kurve plötzlich die Kontrolle über seinen Traktor verlor. „Ich habe gerade fünf Kühe von der Alm geholt. Erst zum vierten Mal war ich mit dem Hänger unterwegs“, erzählte der 57-Jährige beim Prozessauftakt im Februar 2020 am Innsbrucker Landesgericht.
„30 km/h waren in der Kurve wohl zu schnell“
Schon damals zeigte er sich zum Teil einsichtig. „Mit etwa 30 km/h war ich in der Kurve wohl zu schnell.“ Das Gespann samt Anhängern und Kühen kippte um! Ein Horror für eine entgegenkommende Motorradgruppe aus Australien. Fünf Biker konnten nicht mehr ausweichen und wurden teils schwer verletzt.
Der zunächst beauftragte Sachverständige war offenbar nicht berechtigt, ein offizielles Gutachten zu erstellen. Nun aber lag ein solches vor. Für den Staatsanwalt mit einem klaren Fazit: „Wenn die Kühe angehängt gewesen und sie langsamer gefahren wären, hätte sich der Unfall nicht ereignet.“ Klar, dass der Gegenverkehr ausgerechnet im falschen Augenblick auch Pech war.
Verteidiger: Anhängen der Kühe nicht im Gesetz
Der Verteidiger zitierte aus einem EU-weiten Gesetz aus dem Jahr 2004, wonach bei solchen Fahrten kein Anhängen der Tiere vorgesehen sei. Zudem sei dem Gutachter zu folgen, der bei der ursprünglich beanstandeten Plattenfederung keine Mängel sah.
Geldstrafe verhängt
Diesen Punkt strich letztlich auch Richter Andreas Mair in seinem Urteil. Dennoch sah er eine grobe Fahrlässigkeit, vor allem aufgrund der offenbar überhöhten Geschwindigkeit. Der Landwirt kam mit 1000 Euro Geldstrafe davon, die Hälfte erging bedingt. Den Unfallopfern wurden vorerst nur je 100 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Für die weiteren geforderten je 400 Euro müssten sie nun den Zivilrechtsweg bestreiten. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit.
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