Eine jener Anforderungen, die für einen angehenden Justizwache-Beamten Voraussetzung sind, ist die Vertrauenswürdigkeit – das steht auf der Homepage des Justizministeriums und ist im Beamten-Dienstrechtsgesetz verankert. Doch ist ein angehender Beamter, der während seiner Ausbildungszeit ein an die nationalsozialistischen Konzentrationslager angelehntes Posting in den sozialen Netzwerken verbreitet, tatsächlich vertrauenswürdig?
„Arbeit macht frei“
Fakt ist: Das abgesetzte Posting zeigt einerseits den Eingang eines NS-Konzentrationslagers. Unübersehbar sticht die Phrase „Arbeit macht frei“ ins Auge. Zudem wurde das Foto mit der Jahreszahl „1933“ versehen. Mit dem Spruch „Geschichte wiederholt sich“ leitet der Tiroler auf das zweite Bild über. Darauf ist ein Gebäude des Roten Kreuzes zu sehen. Auch dessen Eingang ziert ein Spruch: „Impfen macht frei“ - ein gängiger Slogan der Impfgegner. Und das Jahr „2021“ ist angeführt.
Wurde diese Causa von der Leitung gemeldet?
Es liegt klar auf der Hand, dass dieses Posting für Aufsehen sorgt und rege geteilt wurde. Pikant an der Causa ist, dass diese Collage ausgerechnet ein angehender Justizwache-Beamter während seiner Ausbildungszeit verbreitet hat. Normalerweise müsste laut „Krone“-Insidern dieser Fall der Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Daher die berechtigten Fragen: Wurde diese Sache gemeldet? Und zieht dieses Verhalten irgendwelche Konsequenzen nach sich?
Dieser Vorfall ist uns bekannt und wurde bereits geprüft.
Christina Ratz, Sprecherin des Justizministeriums
„Bediensteter ist unter strenger Beobachtung“
„Dieser Vorfall ist uns bekannt und wurde bereits geprüft“, sagt Christina Ratz, Sprecherin des Justizministeriums, „die Generaldirektion für den Strafvollzug hat umgehend Konsequenzen gezogen und den Bediensteten unter strenge Beobachtung gestellt.“ Das bedeutet: Er wird weiterhin ausgebildet und man wartet ab.
„Entscheidung fällt gegen Ende der Ausbildung“
„Die Entwicklung der Ausbildungswerber wird stets gegen Ende der Ausbildung in einer Lehrgangskonferenz erörtert, wo letztlich auch die Entscheidung über die Zulassung zur Dienstprüfung getroffen wird. In dieser Konferenz wird daher auch über die Fortsetzung bzw. allfällige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses entschieden. Dabei werden alle Auffälligkeiten erörtert und selbstverständlich entsprechend berücksichtigt“, begründet das Ministerium.
„Mehrere Besuche in der Anstalt“
Übrigens: Der junge Tiroler soll laut „Krone“-Insidern vor seinem Eintritt in die Justizwache-Schule immer wieder „nahe Verwandte und Bekannte in der Anstalt besucht haben, die als ,Dauereinsitzer’ gelten“ - also wohl noch öfters einsitzen werden. „Schon alleine das passt nicht damit zusammen, dass dieser Tiroler zum Beamten ausgebildet wird“, heißt es. Wie sieht das Justizministerium diesen Aspekt? Unklar, denn diese Frage wurde unbeantwortet gelassen.
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