OGH am Zug

Nächste Runde im Streit Schrems gegen Facebook

Web
15.03.2021 08:16

Der Rechtsstreit von Max Schrems mit Facebook geht in die nächste Runde. Der Datenschutzaktivist hat den Obersten Gerichtshof angerufen und hofft, dass dieser die von ihm aufgeworfenen Fragen rund um die Datenverarbeitung durch Facebook dem Europäischen Gerichtshof vorlegt. Der Social-Media-Konzern meint, dass die Nutzer einen „Vertrag“ abschließen, da sie ja personalisierte Werbung erhalten. Darum sei die Datenschutz-Grundverordnung nur eingeschränkt anwendbar.

Schrems ist überzeugt, dass der Online-Gigant im Umgang mit den Daten seiner Benutzer gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU verstößt. Die beiden bisher damit beschäftigten österreichischen Gerichtsinstanzen sahen das jedoch anders. Das Zivil-Landesgericht urteilte im Sommer, dass die Datenverarbeitung vertrags- und rechtskonform sei. Diese Ansicht teilte auch das Oberlandesgericht.

Vertrag oder Einwilligung?
Der Rechtsstreit hängt sich unter anderem nun auch auf der Tatsache auf, ob Nutzer tatsächlich eine „Einwilligung“ unterzeichnen oder eben einen Vertrag, da Facebook als angebliche „Leistung“ Werbung anbietet. Da diese beiden Dinge in der DSGVO verschieden geregelt sind, argumentiert Facebook, dass die Regeln der DSGVO zur „Einwilligung“ nicht mehr anwendbar seien. Laut Schrems sind damit die Regeln wie eine „eindeutige“ Zustimmung, die „spezifisch“ sein muss und auch jederzeit widerrufen werden kann, hinfällig.

Das Oberlandesgericht Wien geht auch in seinem Urteil von einem Vertrag aus mit der Begründung, Nutzer erhielten Werbung, man dürfe die Daten dafür also verarbeiten. Zuvor hatte das Zivilgericht befunden, dass sich die Personalisierung und auch die personalisierte Werbung als ein „wesentlicher Bestandteil des von der Beklagten angebotenen Dienstes“ aus den Nutzungsbedingungen und verlinkten Richtlinien ergeben würden, die zum Vertragsinhalt gemacht wurden - „auch wenn der Kläger lieber einen anderen Vertrag mit einem anderen Dienst der Beklagten hätte“.

Quelle: APA

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