EU-Marktanalyse zeigt:
Seit Montag ist bei Benützung von Skipisten in Osttirol ein negativer Covid-Testbescheid mitzuführen. „Entgegen erster Meldungen gilt diese Maßnahme nicht für Pisten-Tourengeher“, teilt das Land Tirol mit.
Das Covid-Testergebnis darf maximal 48 Stunden alt sein. Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren, brauchen ein solches nicht - müssen anstelle dessen jedoch eine ärztliche Bestätigung vorweisen können.
Nicht für Kinder unter 10 Jahren
Kinder unter zehn Jahren sind davon ausgenommen. Zur Kontrolle dieser Verordnung sind die Gesundheitsbehörden mit stichprobenartigen Kontrollen beauftragt.
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