Ungleichbehandlung?

Freitesten: Gesetz ohne Details sorgt für Wirbel

Politik
03.01.2021 06:00

Nach nur vier Tagen endet am Sonntag die Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf für das Freitesten aus dem Lockdown ab dem 18. Jänner. Vorab hagelte es teils harsche Kritik.

Die Österreicher wollen die Möglichkeit des Freitestens offenbar gut annehmen: Laut Market-Umfrage (siehe Grafik unten) sehen 62 Prozent von 2002 Teilnehmern diese Maßnahme als „sehr sinnvoll“ an. Auch Unternehmen wollen diese großteils unterstützen. Die zweite Welle der landesweiten Massentests inklusive Freitesten-Chance startet am 15. Jänner. Es sind wieder Antigen-Tests, die kostenlos durchgeführt werden. Alle Infos gibt es auf der Website oesterreich-testet.at. Hier kann man sich auch einen Test-Termin sichern - das ist großteils bereits ab Montag, 4. Jänner, möglich.

Mit dem Gesetzesentwurf sollen Genesene und negativ Getestete bis zu eine Woche früher aus dem bis 24. Jänner geltenden Lockdown kommen. Er war noch schnell am Silvesterabend eingereicht worden - allerdings nur in groben Zügen, denn was Details zu Ausführung und Handhabung anbelangt, gibt es noch keine Informationen. Das alles muss erst per Verordnung festgelegt werden.

Opposition könnte Gesetz im Bundesrat hinauszögern
Die Begutachtungsfrist war kurz, die Inhalte sind verfassungsrechtlich heikel, weil sie die persönlichen Freiheiten betreffen. Dementsprechend zeigte sich die Opposition wenig angetan. Sie könnte das Gesetz im Bundesrat hinauszögern, bis es sich bis zu den Lockdown-Lockerungen am 18. Jänner nicht mehr ausgeht.

Tiroler SPÖ-Chef klar gegen Freitesten
Zuletzt empfahl der Tiroler SPÖ-Chef Georg Dornauer seiner Partei, „nicht bei diesem türkis-grünen Blindflug den Co-Piloten zu spielen“. FPÖ-Klubchef Herbert Kickl sprach etwa von einem „schwarz-grünen Hausarrest-Gesetz“. Und die NEOS erklärten, man könne „nicht ernsthaft ein Gesetz begutachten, dessen wichtigste Teile nicht bekannt sind“. Nach dem Ende der Begutachtungsfrist am Sonntag werden die Stellungnahmen gesichtet und eingearbeitet. Der parlamentarische Prozess muss vor dem 18. Jänner vollzogen sein.

Ungleichbehandlung bei Freitest-Kontrollen?
Für Unmut sorgen weiter auch die Kontrollvarianten des Freitestens: In den Bereichen Kultur, Sport und Tourismus sollen ja Negativ-Tests maximal 48 Stunden alt sein dürfen und im Zuge der Ticketkontrolle oder des Check-in passieren. In der Gastronomie dürfen Tests bis zu eine Woche alt sein - und die Gesundheitsbehörden sollen kontrollieren. Nicht nur die Kultur fühlt sich ungerecht behandelt. Eine „Ungleichbehandlung“ ist für Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) aber nicht klar, da es die entsprechenden Verordnungen ja noch gar nicht gibt. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt sei am Prüfen.

Gastronomen erleichtert
Die Gastronomen zeigten sich erleichtert. Seitens der Hoteliervereinigung steht man dem Vorschlag „offen“ gegenüber: „Es fehlen aber noch viele Dinge, etwa, wie man mit Buchungen umgehen soll von Gästen, die dann doch keinen negativen Test haben“, so Generalsekretär Markus Gratzer.

Was die aktuelle Zahlenlage anbelangt: Aufgrund der am Sonntag erstmals getrennten Darstellung der Anzahl an Antigen- und PCR-Testungen in nunmehr allen Bundesländern ist eine Datenbereinigung erforderlich. Sie führt dazu, dass es (einmalig) einen statistischen Rückgang bei den Testungen um 88.935 gibt.

Silvia Schober, Kronen Zeitung

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