02.01.2021 06:00 |

Früher aus Lockdown

Vorteile für negativ Getestete - und für Genesene

Ein Gesetz zum Freitesten soll zahlreiche Vergünstigungen für negativ Getestete und Genesene bringen: Sie dürfen bis zu einer Woche früher aus dem bis 24. Jänner dauernden Lockdown.

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Gerade noch im „Corona-Jahr“, am letzten Abend von 2020, hat die Regierung das Gesetz zum „Freitesten“ aus dem Lockdown auf den Weg gebracht. Es soll für die Zeit ab 18. Jänner gelten - und für Menschen, von denen nur „eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht“, den eigentlich bis 24. Jänner dauernden Lockdown verkürzen.

Verordnung wird noch ausgearbeitet
Konkret sind das negativ Getestete - und auch Wiedergenesene: Wer innerhalb der vergangenen drei Monate an Covid-19 erkrankt war und wieder gesundet ist, soll von den Ausgangsbeschränkungen ausgenommen sein. Details, wie das alles genau gehandhabt werden soll, gibt es freilich noch nicht, das muss erst in einzelnen Verordnungen ausgearbeitet werden.

Was der Gesetzesentwurf bisher besagt: Wer sich testen lässt, soll eine Bestätigung erhalten, die beim Betreten von bestimmten Betriebsstätten und Veranstaltungen vorgewiesen werden muss bzw. zum Betreten und Befahren von bestimmten Betriebsstätten und bestimmten Orten befähigt.

Teilnahme an Massentests bleibt freiwillig
Die Teilnahme an den Massentests bleibt freiwillig. Dabei werden ja die schnelleren Antigen-Tests statt der aufwendigeren PCR-Tests verwendet. Welche Test-Varianten ab 18. Jänner für eine „Freistellung“ gelten werden, ist noch unklar.

Extrem kurze Begutachtungsfrist
Beim Entwurf handelt es sich um Anpassungen im Covid-19-Maßnahmengesetz und im Epidemiegesetz 1950. Es ist bis 3. Jänner in Begutachtung, um rechtzeitig bis 18. Jänner in Kraft zu treten. Die Oppositionsparteien könnten es aber im Bundesrat verzögern und so kippen. Die Reaktionen sind gerade ob der kurzen Begutachtungsfrist kritisch.

Opposition kritisiert
SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried betont, dass man bei zu hohen Infektionszahlen „über Lockerungen nicht zu diskutieren“ brauche. FPÖ-Klubchef Herbert Kickl bezeichnet den Entwurf als „bisher massivsten Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte“. Die NEOS kritisierten, dass ein Gesetz begutachtet werden soll, dessen wichtigste Teile erst nachgereicht werden.

Silvia Schober, Kronen Zeitung

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