Neue, erschütternde Details nach dem Leichenfund von Johanna G., die in einem Wald auf einem Grundstück der Familie des verhafteten Cobra-Beamten aus der Steiermark entdeckt wurde: Die 34-Jährige wurde mit einem Uniformgürtel erdrosselt. Wo und wann genau die Tat geschah, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.
Was wirklich genau in den letzten Stunden vor Johanna G.s Tod geschehen ist, wird vielleicht niemals zur Gänze geklärt werden können. Nach wie vor ist nämlich völlig unklar, ob die 34-Jährige am Abend des 9. Jänner in ihrer Wohnung im steirischen Tillmitsch – oder auf einem Parkplatz in der Nähe des Heimatorts von Manuel M. (30) umgebracht wurde. In dessen Auto.
Gürtel an Nackenstütze befestigt
Darin sollen das Opfer und er, wie der Cobra-Polizist mittlerweile vor der Kripo ausgesagt hat, „einvernehmliche Sexwürgespiele gemacht haben“. Mit seinem Uniformgürtel, den er der Fitnesstrainerin um den Hals gelegt, an der Nackenstütze seines Wagens befestigt – und an dem zunächst er und anschließend sie „angezogen“ hätten.
Jetzt sagt er: „Sie hat sich selbst stranguliert“
Der von der jungen Frau ausgelöste Druck sei letztlich zu stark gewesen, darum sei „diese Tragödie, dieser schreckliche Unfall“ geschehen. So seine – wenig glaubwürdigen – Angaben in Verhören. In einer Art „Tunnelblick“, behauptet er zudem, er habe dann Johanna G.s Leiche auf ein Grundstück seiner Familie verbracht und dort, in einem Waldstück, vergraben.
Am Dienstag wurde die Tote gefunden – bekleidet mit Unterwäsche, Jeans, Pulli und Socken. Und um ihren Hals war noch immer der Polizeigürtel von Manuel M. gewickelt ...
Die Schilderungen meines Klienten sind glaubwürdig. Und sie werden nun auch durch den Obduktionsbefund bestätigt. Herr M. ist somit unschuldig.

Anwältin Astrid Wagner
Bild: Martin A. Jöchl
Am späten Donnerstagnachmittag wurde bekannt, dass die renommierte Wiener Anwältin Astrid Wagner die Verteidigung des mutmaßlichen Täters übernommen hat. „Mein Klient ist unschuldig“, sagt sie, „seine Schilderungen entsprechen der Wahrheit. Wofür auch der seit Kurzem vorliegende Obduktionsbefund spricht: An der Leiche von Johanna G. wurden schließlich keinerlei Abwehrverletzungen festgestellt.“
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