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Vor Fest mit Oma keine Schule? Wer das entscheidet

Österreich
18.12.2020 06:32
Porträt von krone.at
Von krone.at

Wenn Kinder Weihnachten mit Menschen feiern werden, die der Corona-Risikogruppe angehören, können sie im Vorfeld vom Schulunterricht befreit werden - die „Krone“ berichtete. Voraussetzung dafür ist laut Bildungsministerium eine schriftliche Begründung und Verpflichtungserklärung der Eltern, dass das Kind in den letzten Tagen vor Weihnachten daheimbleibt und keine anderen Kinder trifft. Die Entscheidung fällt die Schulleitung.

Gehören etwa die Großeltern nicht der Risikogruppe an, gibt es keine Entschuldigung. Die Entscheidung, ob ein Schüler entschuldigt fehlen darf, trifft die Schulleitung. Ein Freibrief fürs Schuleschwänzen sei dies aber nicht, wurde bereits am Mittwoch betont.

Schulen am 21., 22. und 23. Dezember „auf jeden Fall“ noch offen
Für alle anderen Schüler bleiben die Schulen am 21., 22. und 23. Dezember auf jeden Fall noch offen, wie es am Donnerstagabend in der „ZiB 2“ nach Gesprächen mit dem Bildungsministerium hieß. Dabei handle es sich um eine „bestätigte Information“. Es stehe Schülern jedoch frei, sich stattdessen in eine freiwillige häusliche Isolation zu begeben - wenn sie eben glaubhaft versichern könnten, dass sie sich zu Weihnachen mit Verwandten treffen, die zur Risikogruppe gehörten.

Die meisten Bildungsdirektionen beklagten diese Woche, sie würden diese Option nur vom Hörensagen kennen. Lediglich in Oberösterreich hätten Schulen einen Brief erhalten, in dem suggeriert worden sei, dass solch eine Möglichkeit vor den Weihnachtsferien bestehe.

Kronen Zeitung/krone.at

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