Gemeinsam mit zwei Arbeitskollegen und dem Ehemann ihrer damals guten Freundin stieß die 26-Jährige Ende Juli nach Feierabend im Büro auf den bevorstehenden Urlaub an. „Ich habe Bier und Wein getrunken“, gestand die junge Frau in Innsbruck vor Gericht. Rund drei Stunden sei man zusammengestanden.
„Alle sind gerne mitgefahren“
„Eigentlich war der Plan, dass ich danach mit dem Zug nach Hause fahre“, schwor die Angeklagte mit Tränen in den Augen. Doch plötzlich fasste man in der Runde die Entscheidung, den geselligen Abend noch in einem Lokal in Innsbruck ausklingen zu lassen. Die vier „Partytiger“ setzten sich in den Wagen der 26-Jährigen und fuhren in Richtung Valiergasse. Ein folgenschwerer Fehler! Denn die Alko-Lenkerin prallte unmittelbar vor dem Ziel gegen eine Betonmauer. Während zwei Beifahrer unverletzt blieben, zog sich die gute Freundin der Lenkerin schwere Verletzungen im Gesicht zu. „Alle im Auto haben mitbekommen, dass meine Mandantin Alkohol getrunken hat. Sie sind aber gerne mit ihr mitgefahren“, betonte der Verteidiger.
Zu Geldstrafe verurteilt
Die Richterin glaubte der 26-Jährigen, dass die Alko-Fahrt eigentlich nicht vorhersehbar war. Dennoch wurde über die Frau wegen fahrlässiger Körperverletzung – nicht rechtskräftig – eine zur Hälfte bedingte Geldstrafe von 4160 Euro verhängt. Sie nahm das Urteil an.
Samuel Thurner, Kronenzeitung
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