Der Erlass eines sektoralen Fahrverbots für mit bestimmten Gütern beladene Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen auf der A12 ist nach Auffassung der EU-Kommission eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung, die nach dem EU-Vertrag verboten ist.
Das sektorale Fahrverbot ist nach Ansicht der EU-Behörde weder geeignet noch erforderlich, um eine im EU-Recht gebotene Verbesserung der Luftqualität an der Inntalautobahn herbeizuführen, da es nicht zielgerichtet wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder weniger einschränkend wie emissionsabhängige Fahrverbote sei. Außerdem habe Österreich keine geeignete Alternative zum Transport auf der Straße nachgewiesen, kritisiert die EU-Kommission. Trotz Klage hatte die EU-Kommission keine einstweilige Verfügung zum Stopp der Fahrverbote beantragt.
Worum geht es im Detail?
Tirol hat mit 1. Juli das sektorale Lkw-Fahrverbot auf die Gütergruppen Nichteisen- und Eisenerze sowie Marmor und Travertin ausgeweitet. Die erste Stufe des Lkw-Fahrverbots trat am 2. Mai 2008 in Kraft und betrifft Abfälle, Steine, Erde und Aushub. Mit Beginn 2009 wurde das Fahrverbot auf die Güter Rundholz und Kork sowie Kraftfahrzeuge erweitert. Der EU-Gerichtshof hatte die bereits früher von Tirol verhängten sektoralen Lkw-Fahrverbote 2005 für EU-rechtswidrig erklärt. Aus Gründen des Umweltschutzes könne eine Behinderung des freien Handels grundsätzlich gerechtfertigt sein, erklärte der EuGH damals. Das sektorale Fahrverbot verstoße aber gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.










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