Tauernbahnprojekt

Umweltsenat muss nun über den Lärmschutz richten

Salzburg
18.10.2010 18:33
Jetzt ist beim Tauernbahnprojekt im Gasteinertal der Umweltsenat am Zug. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte nämlich nun klar, dass unser UVP–Gesetz im konkreten Fall nicht dem EU-Recht entspricht. Bad Gastein erhofft sich von diesem Umstand verbesserte Lärmschutzmaßnahmen, die ÖBB wollen demnächst weiter verhandeln.

Der Verwaltungsgerichtshof erklärte sich in der ÖBB-Beschwerdesache Angertal praktisch als unzuständig und trat die Kontrollbefugnis zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) an den Umweltsenat ab. Es gehe um eine gerichtliche Instanz gegenüber der Behörde, in diesem Fall das Verkehrsministerium als ÖBB-Eigentumsvertreter.

Gemeinden sehen "bahnbrechende Entscheidung" 
Die Gemeinde Bad Gastein und elf weitere Parteien, die sich stets für eine UVP des Tauernbahnprojekts eingesetzt haben, sehen das als bahnbrechende Entscheidung im Sinne optimalen Lärmschutzes. Kernstück ist derzeit die neue Angerschluchtbrücke, die noch immer nicht zweigleisig befahren werden kann.

ÖBB-Sprecher Johannes Gfrerer will die möglichen rechtlichen Auswirkungen dieses aktuellen VwGH-Entscheids nicht beurteilen: "Für uns ist es aber klar, dass wir so rasch wie möglich mit Gemeinden und Anrainern zu einer vernünftigen Lösung kommen wollen." Entsprechende "sachliche und fachliche Pläne" (so Gfrerer) zum Lärmschutz will die Bahn in den nächsten Wochen vorlegen.

Kronen Zeitung

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