20.10.2020 07:40 |

Unsichtbarer Feind

Schärfere Corona-Regeln sollen uns besser schützen

Österreich befindet sich mitten im Kampf gegen den unsichtbaren Feind - das Coronavirus. Um das Land zu schützen, zieht die Regierung nun die Zügel straffer. Am Freitag, 0 Uhr, treten neue Regeln in Kraft. Was dann gilt, und worauf wir verzichten müssen - die „Krone“ gibt einen Überblick.

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Events & private Treffen
Bei Treffen/Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze gilt: In Innenräumen sind maximal sechs Personen erlaubt, im Freien maximal zwölf Personen. Die Regelung kommt in Restaurants, bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder Vereinslokalen zum Tragen, aber: Begräbnisse sowie religiöse Veranstaltungen sind nicht betroffen. Ausgenommen ist auch die eigene Wohnung - hier ruft die Regierung die Österreicher zu Eigenverantwortung auf.

  • Bei allen Veranstaltungen mit mehr Personen ist eine Teilnahme nur mit zugewiesenem Sitzplatz möglich. Es besteht eine Anzeigepflicht bei der Gesundheitsbehörde.
  • Events ab 250 Personen bedürfen darüber hinaus einer Bewilligungspflicht.
  • Speisen und Getränke dürfen bei Veranstaltungen nicht verabreicht werden (ganztägige Aus- und Weiterbildungen sind Ausnahmen).

Empfehlung für Feiertage
Eine Verordnung bezüglich der Handhabung von Feiertagen gibt es offiziell nicht. Die Bundesregierung spricht jedoch eine Empfehlung aus. Diese besagt: Auf Feiern zu Halloween und zu Allerheiligen sollte verzichtet werden. Friedhöfe sollten nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt besucht werden.

Alters- und Pflegeheime
Zum Schutz der vulnerablen Gruppen in Alters- und Pflegeheimen gilt nun:

  • In allen allgemeinen Bereichen muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Testungen sind bei Neu- und Wiederaufnahme von Bewohnern Pflicht.
  • Für Personal gilt generelle Maskenpflicht und die Pflicht zu regelmäßigen Screenings.
  • Besucher müssen sich vorab anmelden. Bei ihnen werden Gesundheitschecks durchgeführt. Ein Mund-Nasen-Schutz ist obligatorisch.
  • Hygiene- und Präventionskonzept sind für alle Einrichtungen verpflichtend.

Regionale Verschärfungen 
Bundesländer können Regeln wie folgt individuell verschärfen:

  • Veranstaltungen können weitgehend eingeschränkt oder gänzlich verboten werden.
  • Die Sperrstunde darf vorverlegt werden.
  • Auf belebten Plätzen darf der Alkoholkonsum verboten werden, ab der Sperrstunde kann ein Verkaufsverbot von Alkohol erlassen werden. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Lehrveranstaltungen an Universitäten und Schulen können komplett auf Fernunterricht umgestellt werden.
  • In Heimen können verschärfte Regeln über die Bundesregeln hinaus eintreten.
  • Das Betreten von Geschäften und Gastrobetrieben kann verboten werden.

Regeln für die Gastro
Für Gastrobetriebe wurden Maßnahmen weiter verschärft und Gästezahlen begrenzt.

  • Am Tisch dürfen maximal sechs Personen sitzen (plus minderjährige Kinder). Für Personen aus dem eigenen gemeinsamen Haushalt gibt es aber kein Limit.
  • Eine Konsumation nach der Sperrstunde ist auch vor dem Gastrobetrieb verboten.
  • Lokale ab 50 Sitzplätzen (statt wie bisher ab 200 Sitzplätzen) müssen ein Präventionskonzept vorlegen.
  • Maskenpflicht gilt für Personal bei Kundenkontakt sowie für Kunden, wenn sie sich in geschlossenen Räumen nicht an ihrem Sitzplatz befinden.
  • Vom erstmaligen Betreten bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz muss der Kunde gegenüber fremden Personen einen Abstand von mindestens einem Meter einhalten.
  • Generelle Sperrstunde: 1 Uhr. Außerdem kann es lokale Zusatzregelungen geben. So gilt etwa in Salzburg, Tirol und Vorarlberg die Sperrstunde bereits um 22 Uhr.

Kronen Zeitung

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