Am 1. November (Allerheiligen) findet österreichweit die Gräbersegnung statt.
(Bild: Christof Birbaumer / Kronenzeitung)
Der Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat auch Auswirkungen auf Allerheiligen, Weihnachten oder Christkindlmärkte. Die „Krone“ beantwortet die fünf wichtigsten Fragen, wie man sich künftig verhalten muss.
Gibt es Beschränkungen für Friedhöfe zu Allerheiligen? Bei einer Gräbersegnung mit einem Geistlichen gibt es keine Personengrenzen. Wenn Privatpersonen zusammenkommen, um gemeinsam ein Grab zu besuchen, gilt die Zehn-Personen-Regel. In jedem Fall appelliert das Gesundheitsministerium an die Eigenverantwortung der Menschen und ersucht, die Abstands- und Hygienemaßnahmen einzuhalten sowie die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
(Bild: Kronen Zeitung)
Gilt für den Heiligen Abend zu Hause auch die Zehn-Personen-Regel? Nein. Die Verordnung umfasst, wie bisher, nicht den privaten Wohnbereich. Familienfeiern sind weiter möglich, sollten aber aus gesundheitlichen Aspekten eingeschränkt werden.
Darf man im Wirtshaus mehrere Tische mit je zehn Leuten besetzen? Die Verordnung geht nicht auf die Zahl der Personen pro Tisch ein, sondern auf Besuchergruppen. Die dürfen maximal zehn Personen bzw. die Personen aus demselben Haushalt umfassen.
Schulhus
(Bild: Aaron Strahammer)
Gilt auf Christkindl- und Adventmärkten Maskenpflicht? Ja, auf Märkten im Freien gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Allerdings kann beim Essen und Trinken an den Tischen der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
(Bild: zwefo)
Kann es sein, dass in meiner Gemeinde andere Regeln gelten? Ja, das kann je nach Ampelschaltung bzw. regionaler Situation immer sein. Allerdings können regionale die bundesweiten Maßnahmen nur verschärfen, nicht aber lockern.
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