Die Vertreter der Miederer AG weigerten sich standhaft, die Gemeinde bei ihren Sitzungen teilnehmen zu lassen. Das führte dazu, dass die Kommune gegen die Beschlüsse, die dort gefasst wurden, Einspruch erhob. Dabei ging es um die Klarstellung, dass die Organe der AG bei Fragen, die nicht nur die Land- oder Forstwirtschaft betreffen, die Gemeinde fragen müssen.
Die Agrarbehörde als Erstinstanz hob darauf die Beschlüsse auf. Und nun hat auch der Landesagrarsenat diese Entscheidung weitgehend bestätigt. Die Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes seien klar. In Mieders handle es sich um eine Gemeindeguts-AG.
Rechtsanwalt Andreas Brugger, der die Gemeinde vertritt: "Die Mitglieder der AG könnten sich wegen Untreue strafbar machen, wenn sie ihre Befugnis missbrauchen. Sie werden sich nach diesem Erkenntnis wohl kaum weiterhin auf fehlende Wissentlichkeit berufen können, wenn sie der Gemeinde weiter das ihr zustehende Geld vorenthalten."
von Werner Kriess, Tiroler Krone








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