"Wir bringen den Privatbeteiligtenanschluss für die Anleger in den nächsten Tagen beim Landesgericht Klagenfurt ein", sagte Ursula Reichholf-Kogler von der VKI-Rechtsabteilung am Montagnachmittag. Der vermutete Gesamtschaden der 637 Genussscheinbesitzer beträgt rund 18 Millionen Euro.
Wer sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließt, verhindert, dass etwaige Schadenersatzansprüche gegen Auer-Welsbach verjähren. Die Verjährung beginnt im Oktober 2011, drei Jahre nach dem Zusammenbruch des Finanzkonglomerats um die beiden Gesellschaften AvW Invest und AvW Gruppe im Herbst 2008.
Vermögen von Auer-Welsbach könnte exekutiert werden
Über die Ansprüche jener Anleger, die sich als Privatbeteiligte angeschlossen haben, könne der Richter schon im Strafverfahren entscheiden, so Reichholf-Kogler. Tut er das, hätten die mutmaßlich Geschädigten einen "Exekutionstitel" gegen Auer-Welsbach, sprich, dessen Vermögen könnte zwangsweise exekutiert werden. Der Strafrichter habe aber auch die Möglichkeit, die Anleger auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.
Von der AvW-Pleite sind rund 12.500 Anleger betroffen, die Genussscheine der Kärntner Firma erworben haben. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt geht in ihrer Anklage gegen Auer-Welsbach von einer Schadenssumme von mindestens 272 Millionen Euro aus. Dem AvW-Chef werden Betrug, Untreue und Bilanzfälschung vorgeworfen, er hat dies stets vehement bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.








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