Mit 2,8 Promille
Erst durch Klagen und gerichtliche Exekutionen war es den Vermietern möglich, die Kosten einzutreiben. Die bis zur Wirksamkeit der Exekution angefallenen Mietkosten blieb die Angestellte jedenfalls schuldig. Außerdem war der Sachschaden an den Mietobjekten aufgrund der Verwahrlosung enorm. Laut Polizei beträgt der gesamte Schaden rund 30.000 Euro.









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