Der Laie staunt, wie schnell Justitia so einen Prozess abhandeln kann. Immerhin sitzt da ein Jugendlicher vor Gericht, der im zarten Alter von 14 mit dem Zündeln begonnen hat. Und da ist nicht von kleinen Feuer-Experimenten die Rede, sondern davon, dass der Lavanttaler im elterlichen Haus alte Teppiche und Kleber in Brand gesetzt hat.
"Wäre das nicht so schnell entdeckt und gelöscht worden, hätte viel passieren können", attestiert der Brandsachverständige. Schließlich loderten die Flammen im hölzernen Dachboden. So aber hat der Täter selbst ein Unglück verhindert: Der Schüler rief die Rettung und sagte auch dem Stiefpapa, dass etwas brennen würde.
Für den Staatsanwalt ist der Fall "versuchte Brandstiftung". Schließlich gäbe es auch Hinweise, dass der "geistig minderbegabte" Bursche schon öfters gern etwas brennen gesehen hätte – was auch zu heftigen Streitigkeiten mit der Mutter geführt hatte.
Doch der Richter wertet das Verhalten des 14-Jährigen als "Rücktritt vom Versuch": Und dafür sieht das Gesetz einen Freispruch vor. Sogar der Verteidiger ist darüber erstaunt. Die Kosten für den Prozess trägt somit der Steuerzahler; gut ist zumindest, dass das Kind nun therapiert und betreut wird.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"









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