"Ich habe der Finanzprokuratur einen Brief geschrieben und ihr eine Frist gesetzt", berichtete Johannes Öhlböck (im Bild rechts mit seinem Mandanten) am Montag. Innerhalb dieser Frist von drei Monaten muss sich die Prokuratur, zuständig für die rechtlichen Geschäfte und Vermögensverwalterin der Republik, äußern. Tut sie das nicht oder erteilt sie dem Ansinnen eine Abfuhr, kündigte Öhlböck eine Klage an.
Laut dem OLG- Beschluss waren sowohl Festnahme, Hausdurchsuchung und Telefonüberwachung nicht zulässig und der Beschwerde von Öhlböcks Mandanten daher stattzugeben. Bei der Festnahme des 26- Jährigen war auch dessen Hund erschossen worden, laut Öhlböck ein zweijähriger "ausgesprochen feiger" Schäfermischling namens "Osiris" (altägyptischer Totengott, Anm.).
"Mein Mandant ist mit erhobenen Händen dagestanden und hat gesagt: 'Bitte, ich lass euch eh hinein'. Dann hat die 'Cobra' die Tür aufgebrochen, meinen Mandanten karatemäßig niedergetreten, ihn fixiert und dann den Hund massakriert", schildert Ohlböck seine Sicht der Dinge. Das Tier sei eigentlich auf der Flucht erwischt worden. 18 Schüsse aus drei Waffen hätten den Hund getroffen: Zwei aus einer "sehr großkalibrigen Pumpgun", welche die "Cobra" eigentlich dazu benütze, um Türen aufzuschießen, 15 aus einem Sturmgewehr und einer aus einer Dienstpistole, so der Advokat.
Auch sein Mandant habe durch den Einsatz Schaden erlitten: Er sei geschockt, sein Hund erschossen, und er habe seinen Job verloren. "Mein Klient war tagelang im Waldviertel als Mörder und Kinderschänder gebrandmarkt", so Öhlböck. Er habe nach dem OLG- Urteil im Innenministerium angerufen und gefragt, ob man an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sei. Das sei im Ministerbüro verneint worden. Deshalb habe er nun ein Schreiben an die Finanzprokuratur gerichtet.
Weder beim Innenministerium noch bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg, die im Mai die Schritte beantragt und vom Landesgericht bewilligt bekommen hatte, wollte man am Montag Stellung nehmen. Allgemein wurde darauf verwiesen, dass man die Festnahmen aufgrund damals gültiger Gerichtsbeschlüsse vollzogen habe. Auch zur Art des "Cobra"- Einsatzes wollte man sich nicht äußern.
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