Tirol zu Causa Ischgl:

„Gästedaten aus ersten zwei Märzwochen erhoben“

Tirol
16.06.2020 16:08

Der Verbraucherschutzverein (VSV) unter der Führung von Peter Kolba prangert einmal mehr die Vorgehensweise rund um die Quarantäne im Paznauntal und St. Anton an. In einer Aussendung spricht Kolba am Dienstag davon, dass rund 80 Prozent der ausländischen Touristen nicht erfasst worden seien. Das Land Tirol nimmt am Dienstagnachmittag Stellung dazu - und kommuniziert erstmalig, dass neben den Gästeausreiseblättern, die an die Touristen ausgehändigt worden seien, auch die Gästedatensätze aller Gäste im Paznauntal und in St. Anton am Arlberg von Anfang März bis inkl. 14. März erhoben und an den Einsatzstab des Bundes übermittelt worden seien. „Verbunden mit dem Ersuchen, diese Daten ebenso an die jeweiligen Gesundheitsbehörden der Heimatstaaten weiterzuleiten“, betont Florian Kurzthaler, Sprecher des Landes Tirol.

Unter Hochdruck habe man an jenem geschichtsträchtigen 13. März die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Quarantäne im Paznauntal  und St. Anton erarbeitet, betont Kurzthaler einmal mehr - „um eine geordnete Rückkehr der Gäste in ihre Heimatländer sicherzustellen und gleichzeitig eine mögliche zusätzliche Verbreitung des Coronavirus durch Heimreisen einzudämmen“.

„In der Verordnung war geregelt, dass für ausländische Gäste die Abfahrt aus den betroffenen Gebieten (Paznauntal und der Gemeinde St. Anton am Arlberg) nur mehr kontrolliert und nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen möglich war“, führt Kurzthaler aus. 

Im Rahmen der Regelung für das Abreisemanagement war von jedem abreisenden Gast bzw. von jeder Gastfamilie aus dem Paznauntal oder der Gemeinde St. Anton a. A. in das Ausland ein eigens erstelltes und mit dem Einsatzstab des Bundes abgestimmtes Formular (Gästeausreiseblatt) mit den wesentlichen Kontaktdaten auszufüllen und an den Kontrollpunkten der Exekutive vorzuweisen.

Infoblätter und Co.
„Zudem erfolgten an die abreisenden Gäste über ein Informationsblatt weitere Mitteilungen zu deren Heimreise“, betont der Sprecher des Landes. In diesem sei insbesondere auf die vermehrten Fälle von Coronavirus-Erkrankungen hingewiesen und die Notwendigkeit der direkten Heimreise („ohne Zwischenstopp“) sowie die Notwendigkeit des Antritts einer Heimquarantäne betont worden. Ebenso sei empfohlen worden, den Gesundheitszustand zu beobachten.

„Diese Unterlagen wurden den Tourismusverbänden im Paznauntal sowie in St. Anton a. A. zur Unterstützung bei der Umsetzung übermittelt“, schildert Kurzthaler weiter. Die Gästeausreiseblätter seien von den Tourismusverbänden sowie von den jeweiligen Betrieben an die ausreisenden Gäste zum Vorweis an den eingerichteten Kontrollstellen ausgehändigt worden.

Umfrage des VSV
Peter Kolba, dessen Sammelklage sich mittlerweile über 4000 Menschen angeschlossen haben, gibt indes an, 1400 Gäste, die am 13. März Ischgl verlassen haben, gefragt zu haben, ob sie etwas unterschreiben mussten, oder ein Infoblatt ausgehändigt bekommen hätten. Etwa ein Drittel hat laut Kolba geantwortet. Das Ergebnis: 78 Prozent der ausländischen Touristen seien weder namentlich erfasst worden, noch hätten sie eine Aufklärung über ein Infoblatt bekommen. Es sei zu bezweifeln, dass die Tiroler Behörden auch nur einen Heimatstaat über die Rückreisewelle potenziell infizierter Staatsbürger informiert haben, heißt es vom VSV.

Land Tirol nimmt Stellung dazu
Dem kontert das Land Tiroler wiederum so:  „Die Durchschriften der Gästeausreiseblätter wurden in der Folge an das Amt der Tiroler Landesregierung weitergeleitet. Von diesem wurden die darin enthaltenen Informationen an den Einsatzstab des Bundes zur Verständigung der Gesundheitsbehörden in den Heimatstaaten weitergegeben“, betont Kurzthaler.

Alle Gästedaten bis 14. März erhoben und übermittelt
Und: „Darüber hinaus wurden von den Tiroler Behörden die Gästedatensätze aller Gäste im Paznauntal und in St. Anton am Arlberg von Anfang März bis inkl. 14. März erhoben und zusätzlich an den Einsatzstab des Bundes übermittelt, verbunden mit dem Ersuchen, diese Daten ebenso an die jeweiligen Gesundheitsbehörden der Heimatstaaten weiterzuleiten.“

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