Keine App-Pflicht

Nationalrat beschließt neue Vorschriften für Demos

Politik
28.04.2020 11:28

Die Corona-App wird ebenso wie die Nicht-Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht Bedingung für die Teilnahme an Veranstaltungen oder Demonstrationen sein. Das hat die Koalition am Dienstag mit einem Abänderungsantrag zur Epidemiengesetz-Novelle klar gestellt. Zudem wird nun im Zivilrecht die Möglichkeit von Video-Verfahren geschaffen. Genauer definiert wird auch, wie mit Risikogruppen am Arbeitsplatz umgegangen werden soll. 

Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, können gemäß dem Gesetz untersagt, an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen oder Auflagen gebunden oder auf bestimmte Personen- und Berufsgruppen eingeschränkt werden. Beispielhaft in den Erläuterungen zum neuen - der APA vorliegenden - Gesetzestext angeführt wird eine Beschränkung auf Mitglieder einer veranstaltenden Einrichtung, bestimmte Berufsgruppen wie etwa Spitzensportler.

Angeführt als mögliche Voraussetzungen werden Vorgaben zu Abstandsregeln, Verpflichtungen zum Tragen einer mechanischen Mund-Nasen-Schutzvorrichtung, eine Beschränkung der Teilnehmerzahl sowie Anforderungen an das Vorhandensein und die Nutzung von Sanitäreinrichtungen sowie Desinfektionsmitteln.

App als Voraussetzung für Teilnahme ausgeschlossen
Ausgeschlossen als Kriterien werden neben der Verwendung von Contact-Tracing-Technologien ein Abstellen auf Corona-Risikogruppen, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Alter, Religion, Weltanschauung und sexuelle Orientierung.

Die Änderung des Epidemiengesetzes wird von der SPÖ auch nach den jüngsten Koalitionsvorschlägen abgelehnt. Der stellvertretende Klubchef Jörg Leichtfried lehnte ein Blitzverfahren für dermaßen weitreichende Grundrechtseingriffe ab.

Bundesrat-Veto droht
Er bleibt damit bei seinem Rückverweisungsantrag an den zuständigen Ausschuss und will dort eine Begutachtung durchführen lassen. Ob das bedeutet, dass die SPÖ bei einem heutigen Beschluss im Nationalrat gemeinsam mit der FPÖ im Bundesrat ein Veto erzwingen will, womit sich das Inkrafttreten deutlich verzögern könnte, wollte Leichtfried nicht sagen. Er geht aber davon aus, dass die Sozialdemokraten ihr Abstimmungsverhalten auch in der Länderkammer nicht verändern, sollten nicht weitere Änderungen vorgenommen werden.

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