Weiter Maskenpflicht

Öffi-Nutzung wieder für Freizeitfahrten erlaubt

Österreich
15.04.2020 11:12

Die Öffis können seit Dienstag auch wieder für Freizeitfahrten verwendet werden - Voraussetzung dafür ist allerdings weiterhin, dass man eine Schutzmaske in Zug, Bim oder Bus trägt. Davor war es nur erlaubt, die öffentlichen Verkehrsmittel für die Fahrt zur Arbeit oder in den Supermarkt, um anderen zu helfen, die sich nicht allein versorgen können, oder bei einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum zu verwenden.

Wer einen Spaziergang machen oder im Freien Sport betreiben möchte, darf nun auch öffentlich zur gewünschten Destination fahren. Die Einschränkungen, die vor Ostern noch für die Benutzung der Öffis galten, wurden ersatzlos gestrichen. Weiterhin müssen während der Fahrt und in Stationsbereichen Mund und Nase bedeckt werden. Ausgenommen davon sind lediglich Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

Für den generellen Gang ins Freie gelten jedoch weiterhin die üblichen besondere Bestimmungen, wie auf der Website des Gesundheitsministeriums zu lesen ist. Unter der Rubrik „häufig gestellte Fragen“ heißt es, die Benutzung sei nun (auch) gestattet, „um alleine oder mit Personen oder Haustieren, die im gemeinsamen Haushalt leben, hinauszukommen an öffentliche Orte im Freien“. Klargestellt wird auf der Homepage auch, dass man mit den Verkehrsmitteln nun auch zu Besorgungen abseits der Grundbedürfnisse fahren darf („zum Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen“).

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