Ansturm auf Geschäfte

Frohes Umtauschen: Der Handel ist vorbereitet

Österreich
27.12.2019 06:00

Weihnachten ist vorbei, ab sofort herrscht wieder Gedränge in den österreichischen Geschäften. Das große Umtausch hat begonnen.

Also wieder einmal kratzige Socken. Wieder die falsche Kleidergröße, Spiele, die man schon hat, ein Buch vom verkehrten Autor und Porzellan, das so gar nicht nach dem Geschmack des Beschenkten ist. Die ersten Tage nach dem Weihnachtsfest strömen Herr und Frau Österreicher gerne in die heimischen Geschäfte. Dort wird umgetauscht, wo sich das Christkind geirrt hat. Und das ist vorwiegend im Modegeschäft der Fall.

Gutscheingeschäft sorgt ebenfalls für Ansturm im Handel
Zum Umtausch kommt dieser Tage dann noch das Gutscheingeschäft: Der Großteil der Beschenkten möchte recht schnell nach dem Heiligen Abend zu seinem ganz persönlichen Geschenk kommen und Gutscheine einlösen.

Der Handel kennt den traditionellen Run auf Läden und Shoppingcenter nach den Feiertagen bereits und ist gut vorbereitet: das Personal entsprechend geschult und an Anzahl ausreichend vorhanden, Parkplatz-Leitsysteme in Bereitschaft. Trotzdem muss klar sein: Ein Recht auf Umtausch hat man nicht (siehe Interview weiter unten).

Die „Krone“ hat Unternehmen um ihre Erfahrungen zum Thema befragt.

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Der Umtausch hat sich verringert, da verstärkt Gutscheine geschenkt werden. Unser Zehner-Shopping-Center- Gutschein bleibt unverändert im Trend.

Murpark Shopping Center GmbH, Graz

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Umgetauscht wird bei Spielwaren oft schon vor dem Fest, damit nicht zwei gleiche unter dem Baum liegen. Ein Umtausch birgt die Chance auf neue Stammkunden.

Atrio Shopping Center GmbH

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Umtauschmäßig sind nun die stärksten Tage. Da lassen sich Schlangen kaum vermeiden. Und egal, in welcher Ecke Österreichs: Umgetauscht wird überall gleich gern.

Kastner & Öhler Mode GmbH

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Der Umtausch ist im Vergleich zu den letzten Jahren sogar weiter rückläufig. Kunden kaufen zum einen viel gezielter ein und zum anderen vielfach auch Gutscheine.

Einkaufszentrum Messepark, Dornbirn

Experte: „Es gibt kein Recht auf Umtausch“
Das Recht auf Umtausch von fehlerfreien Waren ist ein Irrglaube, weiß Roman Seeliger von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

„Krone“: Es gibt kein Recht auf Umtausch intakter Ware?
Roman Seeliger: Nein, zumindest kein gesetzliches, wenn die Ware in Ordnung und ohne Fehler ist. Also nur weil ich statt des grünen Pullis einen roten will, habe ich kein Umtauschrecht. Es sei denn, der Händler räumt mir ein solches für eine bestimmte Frist ein. Das muss dann zwischen Händler und Käufer vereinbart werden und steht zumeist auf der Rechnung. So kann man die Vereinbarung auch leicht nachweisen, mündlich bräuchte man etwa einen Zeugen.

Was, wenn es vorher nicht vereinbart wurde?
Der Händler kann dennoch umtauschen, macht es dann aber aus Kulanz. Und: Er muss eben nicht.

Und wie ist das im Online-Handel?
Da gibt es das 14-tägige Rücktrittsrecht, also Ware zurück, Geld zurück. Der Rückversand geht, wenn es vorher mitgeteilt wurde, zu Lasten des Käufers. Wurde das vorher nicht kommuniziert, dann geht er zu Lasten des Händlers.

Gilt das auch für personalisierte Geschenke?
Nein, es gibt Ausnahmen. Dazu gehören leicht verderbliche, versiegelte Ware, aufgebrochene Hygieneartikel oder individualisierte Sachen, wenn ich z.B. ein Glas habe gravieren lassen.

Und was ist mit fehlerhafter Ware?
Besteht der Mangel schon beim Kauf, gibt es die zweijährige Gewährleistung. Innerhalb der ersten sechs Monate wird angenommen, dass es den Mangel schon beim Kauf gegeben hat.

Was ist die Garantie?
Das ist eine freiwillig vereinbarte Haftung, die übernimmt zumeist nicht der unmittelbare Vertragspartner des Kunden - also der Verkäufer -, sondern der Hersteller.

Silvia Schober, Kronen Zeitung

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