„Nun Rechtssicherheit“

Ministerium klärt auf, wo man draußen rauchen darf

Österreich
23.12.2019 22:58

Seit dem 1. November darf in keinem Lokal in Österreich mehr geraucht werden. Das war Lokalbetreibern und Gästen unmissverständlich klar, da es auch keine Ausnahmeregelungen für die sogenannte Nachtgastronomie oder Shisha-Bars gab. Was allerdings bis jetzt für Unsicherheit sorgte, ist, wie es vor den Lokalen mit dem Rauchverbot aussieht - genauer: wenn ein Wirt seinen rauchenden Kunden einen Wetterschutz bieten möchte. Die Gastronomen hatten sich seit Inkrafttreten der Regelung Rechtssicherheit gewünscht - dem kam das Gesundheitsministerium am Montag nach.

Gilt ein Zelt, das ein Wirt für seine rauchenden Gäste aufstellt, damit sie vor Witterungen geschützt sind, als Raum oder nicht? Wie sieht dies auf den Christkindlmärkten aus, wo es nicht nur geschlossene Hütten gibt, sondern auch nur überdachte, auf mehreren Seiten offene Errichtungen? Teilweise wurde es sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich interpretiert, ob man zu seinem Punsch ungestraft eine Zigarette anzünden darf.

Freiflächen dürfen nur maximal zur Hälfte umschlossen sein
Nun hat das Gesundheitsministerium in Informationsschreiben die Angaben betreffend der Freiflächen präzisiert und schafft vor allem zu den Wetterschutzeinrichtungen, mit denen die Wirte ihren Gästen das Rauchen im nasskalten Freien angenehmer gestalten wollen, Rechtssicherheit. Demnach gelten als Freiflächen „nach oben hin überdeckte Bereiche, deren seitliche Flächen zur Hälfte oder weniger von Wänden oder wandähnlichen Konstruktionen umschlossen sind“.

Fachverbands-Obmann begrüßt Klarstellung
Der Obmann des Fachverbands Gastronomie in der Wirtschaftskammer, Mario Pulker, begrüßt die Beseitigung der Unsicherheit und den „österreichweit einheitlichen Vollzug des generellen Rauchverbots in der Gastronomie“. Jetzt sei klargestellt, dass auch nach oben hin überdeckte Bereiche unter Einhaltung der Seitenflächen-Regelung als Freifläche gelten. Dies bringe die „dringend notwendige Rechtssicherheit“.

Pulker hatte zuvor beklagt, dass es nach Inkrafttreten des Rauchverbots schwierig gewesen sei, den Wirten auf entsprechende Fragen Auskunft zu erteilen, da man nicht gewusst habe, was man ihnen punkto Freiflächen raten solle. Vieles sei bisher „Auslegungssache“ gewesen.

Nach Raucher-Diskussion wird Heizschwammerl zum Spaltpilz
Mit dem verstärkten draußen Rauchen ist übrigens das nächste Problem aufgetaucht: In den Gastgärten sprießen ob der Temperaturen die Heizpilze so zahlreich wie nie, Umweltschützern sind die Strahler aber ein Dorn im Auge. Denn nur ein einziger verbraucht 1,5 bis zwei Kilowattstunden Strom. Das ist in etwa so viel, wie man braucht, um ein Mittagessen für eine vierköpfige Familie zu kochen.

„Gäste schalten die Heizschwammerl selbst ein“
Gastwirt Robert Thalhammer aus Feldkirchen an der Donau in Oberösterreich hat einen Mittelweg gefunden: Er hat zwar auch etwa ein Dutzend solcher Pilze im Einsatz, aber mit Bedacht und Blick auf Umwelt und Geldbörsel. Er ließ einige umrüsten - auf „Selbstbedienung und Zeitschalter“, wie er der „Krone“ schilderte. „Wir wollen ja nicht sinnlos die Umgebungsluft aufheizen.“

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