Während Arbeitszeit

Drogeriekette verbietet Angestellten das Trinken

Kärnten
03.12.2019 14:29

Kein Schluck Wasser während der Arbeitzeit, egal zu welcher Jahreszeit: Die Betriebsordnung einer Drogeriekette, laut der den Mitarbeitern das Trinken nicht gestattet ist, hat am Dienstag für heftige Kritik der Gewerkschaft gesorgt. Wie die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Barbara Teiber, sagte, sei eine solche Betriebsordnung „eindeutig sittenwidrig“.

Die Gewerkschaft will den Namen der Drogeriekette nicht nennen. Konkret heißt es in der Betriebsordnung, dass das Essen und Trinken während der Arbeitszeit nicht gestattet sei: „Hierfür stehen ausschließlich die Pausenzeiten zur Verfügung.“ Das gelte auch für das Kauen von Kaugummis. Ein weiterer Punkt dreht sich um Arztbesuche, die „grundsätzlich in die Freizeit zu verlegen“ seien: „Nur in dringenden Fällen kann der Arztbesuch während der Arbeitszeit erfolgen.“

„Betriebsrat hätte das gar nicht zugelassen“
Bekannt geworden war die Betriebsordnung in Kärnten, sie gelte aber bundesweit, hieß es am Dienstag von der Gewerkschaft. Man werde an die Geschäftsführung des Unternehmens herantreten und sie auffordern, die Betriebsordnung, die Teil des Arbeitsvertrages sei, zurückzunehmen, sagte Teiber: „Dieser konkrete Fall zeigt einmal mehr auf, wie wichtig Betriebsräte heute in Unternehmen sind, die solche Betriebsordnungen bzw. Dienstverträge erst gar nicht zulassen würden.“

Die Gewerkschaft hat bereits mit der Geschäftsführung Kontakt aufgenommen. „Uns wurde zugesagt, dass die Betriebsordnung sofort geändert wird“, sagte Teiber. Das betroffene Unternehmen hat keinen Betriebsrat. Die Drogerieketten dm und Bipa haben Betriebsräte.

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