Genau am 22. April 2005 ging der Kauf über die Bühne. Der interessierte Rumäne wies sich sogar mit Reisepass aus. Jedoch fuhr er mit dem Auto nicht weit, sondern, nahm sich jene Teile, die er brauchte und ließ das Wrack einfach in Innsbruck stehen. Am 5. September 2005 wurde Kapeller von der Stadt aufgefordert, das Fahrzeug "unter Nachweis des Eigentumsrechts" gegen Bezahlung der Verwahrungskosten von 15,30 Euro pro Tag zu übernehmen.
Am 16. September wollte Kapeller das Auto abholen, bekam es aber nicht, "weil er keinen Typenschein besitzt und nicht mehr Eigentümer ist", wie ein Aktenvermerk der Magistratsabteilung III belegt. Kapeller glaubte, damit sei die Sache für ihn erledigt.
Irrtum! Im Juni 2006 forderte die Stadt Innsbruck 248,86 Euro ein, wogegen Kapeller berief. Im Juli dann kam die Ablehnung gegen die Berufung. Kapeller: "Es begann ein Spießrutenlauf bei Behörden durch alle Instanzen, bis zum Volksanwalt bin ich gegangen. Alle sagten, es wäre ,ein blödes Gesetz’, aber wasserdicht."
Nach "Krone"-Berichten wurde im November 2006 der Bescheid vom damaligen Vizebürgermeister Christoph Platzgummer ausgesetzt. Jetzt, per 20. 4. 2010, bekam Kapeller aber erneut eine Mahnung: Zu oben erwähnten 248,86 Euro kommen 5 Euro Mahnspesen hinzu. Kapeller: "Ich zahle nicht und leiste passiven Widerstand."
von Günther Krauthackl, Tiroler Krone
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