Urteil aufgehoben

Samsung-Erbe Lee droht Gang zurück ins Gefängnis

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29.08.2019 11:42

 Eineinhalb Jahre nach seiner Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen Korruption droht dem Erben des Samsung-Firmenimperiums, Lee Jae Yong, der Gang zurück ins Gefängnis. Das Oberste Gericht in Seoul verwarf am Donnerstag das Urteil der Berufungsinstanz in wichtigen Teilen und wies den Fall um den Vizevorsitzenden von Samsung an eine untergeordnete Instanz zurück.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass von Samsung weit mehr Bestechungsgelder flossen als die, die noch vom Berufungsgericht angeführt wurden. Damit droht dem 51-jährigen Spitzenmanager erneut eine Haftstrafe. Lee war im August 2017 in erster Instanz wegen Bestechung, Untreue und Meineids zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Davor hatte er bereits in Untersuchungshaft gesessen.

Korruptionsaffäre um frühere Präsidentin
Hintergrund des Verfahrens war eine Korruptionsaffäre um eine Vertraute der früheren Präsidentin Park Geun Hye, die im März 2017 aus dem höchsten Staatsamt entfernt worden war. Die Ermittler beschuldigten Samsung, hohe Summen an Unternehmen und Stiftungen der umstrittenen Park-Freundin Choi Soon Sil und ihrer Verwandten gezahlt und ihm Gegenzug politische Unterstützung für die Fusion zweier Konzerntöchter erhalten zu haben. Die Fusion sollte demnach vor allem helfen, die Stellung Lees im größten Mischkonzern des Landes zu stärken. Lee wies die Vorwürfe der Bestechung zurück.

Bestechungsversuch
Ein Berufungsgericht hatte Lee im Februar 2018 von einigen Vorwürfen freigesprochen und das Urteil der ersten Instanz abgemildert. Auch hatte das Gericht Zahlungen von Samsung an ein Förderzentrum für den Wintersport, die von Chois Nichte gegründet worden sei, nicht als Bestechung anerkannt. Nach Ansicht des Obersten Gerichts können die Zahlungen an die Sportstiftung der Choi-Familie jedoch als Bestechungsversuch eingestuft werden. Auch Zahlungen Samsungs in Höhe von 3,4 Milliarden Won (2,5 Millionen Euro) für den Kauf von Dressurpferden für Chois Tochter hätten der Bestechung gedient.

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