Laut Anklageschrift ist Aulabauer zu den Vorwürfen geständig. Der Ex-Funktionär muss sich nun wegen Verstoß gegen den Paragrafen 3g des NS-Verbotsgesetzes verantworten. Außerdem werden ihm schwere Sachbeschädigung - er soll Plakate überklebt und auf ein Auto eingeschlagen haben - sowie wegen des Besitzes eines Schlagrings Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Der Strafrahmen beträgt bis zu zehn Jahre Haft.
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Aulabauer befindet bereits sich seit 5. November in der Justizanstalt Wiener Neustadt in Untersuchungshaft. Diese wurde durch Einbringung der Anklage automatisch bis zum Prozess verlängert.
Mitangeklagt ist ein zweiter Beschuldigter. Auch gegen ihn gibt es den Vorwurf der Wiederbetätigung, die Zahl der Delikte ist laut Barwitzius aber wesentlich geringer. Er hat Einspruch gegen die Anklage erhoben. Diese ist somit nicht rechtskräftig.
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