Nächster Handelsstreit

Japan erschwert Export von Teilen nach Südkorea

Elektronik
01.07.2019 09:16

Japans brutale Kolonisierung Koreas von 1910 bis 1945 sorgt für einen aktuellen Handelsstreit. Die Regierung kündigte schärfere Regeln für den Export bestimmter Güter nach Südkorea an, die dort für die Produktion von Halbleiterchips und Smartphones genutzt werden.

Japan reagierte damit auf Urteile von Gerichten in Südkorea, japanische Firmen müssten südkoreanische Zwangsarbeiter entschädigen. Tokio erklärte, die Frage sei vor Jahrzehnten schon abschließend geregelt worden. Die neuen Regeln sollen am Donnerstag in Kraft treten. Das Wirtschafts- und Handelsministerium in Tokio erklärte, das Exportkontrollsystem basiere auf internationalen Beziehungen des Vertrauens. Diese Beziehungen zwischen Japan und Südkorea seien aber „erheblich verletzt worden“.

Betroffen sind drei Chemikalien, darunter flouriertes Polyimid-Material, das für die Herstellung flexibler Smartphone-Bildschirme verwendet wird. Japanische Lieferanten müssten für jeden Export nach Südkorea künftig jeweils Lizenzen beantragen. Das dauert rund 90 Tage. Von den Restriktionen Japans sind potenziell der weltweit größte Hersteller von Speicherchips, Samsung, dessen Wettbewerber SK Hynix sowie die Firma LG Display betroffen.

Südkorea wirft Japan „wirtschaftliche Vergeltung“ vor
Südkorea protestierte am Montag gegen die Entscheidung und kündigte Gegenmaßnahmen nach „einheimischem und internationalem Recht“ an, einschließlich einer möglichen Klage bei der Welthandelsorganisation WTO. Handelsminister Sung Yun Mo warf Tokio „wirtschaftliche Vergeltung“ vor. Japans Maßnahme widerspreche nicht nur WTO-Regeln, sondern auch den globalen Bemühungen um einen freien und fairen Handel, sagte Sung. Das Außenministerium bestellte den japanischen Botschafter in Seoul ein, um gegen Tokios Vorgehen zu protestieren.

Mo spielte dabei auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs in Südkorea im Oktober an, wonach der japanische Stahlhersteller Nippon Steel & Sumitomo Metal mehrere zehntausend Euro Schadenersatz an ehemalige Zwangsarbeiter zahlen soll. Die Kläger hatten während der japanischen Kolonialherrschaft bei der Firma als Zwangsarbeiter gearbeitet. Es gibt weitere ähnliche Klagefälle. Japan argumentiert, die Schadenersatzansprüche seien mit dem bilateralen Normalisierungsvertrag von 1965 abgegolten.

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