Die penible Auswertung von Handydaten lässt vermuten, dass es im Horrorfall von Wien-Favoriten noch weitere Opfer gibt.
Mehrere jugendliche Täter hatten sich in Favoriten mutmaßlich über Monate hinweg an einer damals Zwölfjährigen vergangen – die „Krone“ berichtete ausführlich über den erschütternden Fall.
Aus den Smartphone-Daten der Verdächtigen geht nun hervor, dass es weitere unmündige Opfer geben könnte. So wurden von Ermittlern mehrere Fotos und Videos gefunden, die Szenen in Hotelzimmern zeigen.
Videos im Freundeskreis verschickt
Unmittelbar danach abgespeicherte Videos zeigen Sexualverkehr zwischen mutmaßlich Minderjährigen, gewalttätige Auseinandersetzungen sollen zu sehen sein. Auch auffällige Chats wurden sichergestellt. Schließlich dürften die unmündigen Täter ihre Taten meistens auch per Handy gefilmt haben, um sie im Freundeskreis zu verschicken ...
„Niemals einvernehmlich“
Neben etlichen Übergriffen in Hotelzimmern tauchte unter anderem eine abstoßende Szene vom Missbrauch eines Mädchens in einem Stiegenhaus auf, bei dem zwei weitere Unmündige zugeschaut haben. „Auf all diesen Videos ist klar erkenntlich, dass es niemals zu einvernehmlichen Intimitäten kam“, sagt Rechtsanwalt Sascha Flatz zur „Krone“.
Die Staatsanwaltschaft will das ausgewertete, nun vorgelegte Beweismaterial eingehend prüfen. Bisher wird gegen einen 16-jährigen Verdächtigen wegen möglicher Vergewaltigung ermittelt, bei den anderen Verdächtigen stehen sexueller Missbrauch einer Unmündigen, schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen sowie Herstellung von sexualbezogenem Missbrauchmaterial eines Kindes im Raum.
Verdächtige zwischen 13 und 19
Unter den 17 Verdächtigen befinden sich 13 minderjährige Burschen im Alter zwischen 14 und 18 und ein junger Erwachsener im Alter von 19. Zwei Verdächtige sind noch keine 14 Jahre alt. Ein Täter war zuletzt noch unbekannt. Es handelt sich nach Informationen der „Krone“ teils um Asylwerber bzw. auch um Österreicher mit Migrationshintergrund.
Keiner der Beschuldigten befindet sich in U-Haft – nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seien keine Haftgründe gegeben.
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