Der 28-jährige Mann sowie seine 31-jährige Frau hatten sich zu Beginn der Verhandlung nicht schuldigt bekannt. "Ihre Aussagen sind nur Schutzbehauptungen", warf der Richter den beiden in der Urteilsbegründung vor. Die im Sommer 2007 aufgegriffene Rumänin sei verängstigt und äußerst nervös gewesen. Dies deute darauf hin, dass sie arbeiten habe müssen, dass man sie durch den Entzug ihres Reisepasses festgehalten habe, dass sie eingesperrt und von dem Paar auch genötigt worden sei.
"Ich wollte eine gute Tat vollbringen"
"Sie war auf Besuch bei uns", verteidigte sich der Angeklagte. Die damals 18-Jährige sei eine Bekannte von Bekannten gewesen und habe die "Welt sehen wollen". "Ich wollte eine gute Tat vollbringen und habe sie aus Höflichkeit aus Rumänien mitgenommen", schilderte er. Arbeiten habe sie nicht müssen, auch geschlagen habe er sie nie. "Sie war sehr unreif für ihr Alter und war wie ein verlorenes Lämmchen auf dieser Welt", versuchte der 28-Jährige den Grund für den Freiheitsentzug und die angeklagte schwere Nötigung zu erklären.
Pass angeblich freiwillig abgegeben
Den Pass habe die junge Frau ihr freiwillig zur Aufbewahrung gegeben, sagte die angeklagte, arbeitslose Mutter dreier Kinder. In ihrer Kultur sei es Brauch, jemanden zu beherbergen und ihm Essen zu geben, auch wenn man selbst nicht so viel Geld habe, gab die 31-jährige Frau Einblick in die serbische Lebensart. Auf die Söhne habe die Rumänin nie aufpassen müssen.
Haft- und Geldstrafen
Das Opfer selbst war zur Zeugenaussage nicht erschienen. Pilgram verurteilte die Frau zu einer unbedingten Geldstrafe von 720 Euro. Vom Widerruf der bedingten Strafnachsicht aus der Vergangenheit sah er ab, verlängerte die Probezeit aber auf fünf Jahre. Dem 28-jährigen Mann wurde ein bedingte Haftstrafe von zehn Monaten auferlegt. "Sie haben eine einschlägige Vorstrafe wegen schwerer Nötigung und der Körperverletzung. Die Taten sind ihnen nicht fremd", erklärte der Vorsitzende. Die Geldstrafen von 600 Euro sowie 1.200 Euro aus vergangenen Verurteilungen seien unbedingt zu entrichten.
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