Die Mitarbeiter im Auktionshaus Dorotheum staunten nicht schlecht, als ihnen ein Bauarbeiter ein 43.500-Euro-Werk eines bekannten deutsch-österreichischen Künstlers unter die Nase hielt. Schnell war klar: Es ist gestohlen. Aus einer Milliardärsvilla in Wien-Döbling ließ der Angeklagte das kleine Blei-Flugzeug mitgehen. Freispruch gibt es trotzdem.
Tatort Luxusvilla in der Nobelgegend Wien-Döbling: Ein steinreicher Österreicher renovierte Anfang Frühsommer 2025 sein Anwesen. Zig Arbeiter tummelten sich auf der Baustelle. Und darunter auch der nun im Wiener Landesgericht angeklagte 29-Jährige.
Angeklagter hielt Kunst für Müll
„Wir haben im ersten Stock der Villa gearbeitet“, sagt der Rumäne. „Ich wollte Schutt rausbringen und bin durch die Garage gegangen.“ Und dort lag es: Ein bleiernes Flugzeug auf einer weißen Leinwand. “Die Argonauten“ des deutsch-österreichischen Künstlers Anselm Kiefer – mit einem Wert von 43.500 Euro. „Ich hab‘ gesehen, dass es dort ein paar Tage stand“, meint der nun arbeitslose Bauarbeiter. „Es tat mir leid, dass so etwas weggeschmissen wird. Es stand unter dem Schutt.“
Ich mag Flugzeuge.
Unwissender Kunstdieb (29)
Da habe er es kurzerhand mitgenommen. „Kennen Sie sich mit Kunst aus?“, will Herr Rat wissen. „Nein, aber ich mag Flugzeuge“, sorgt der Rumäne für einen Schmunzler im Verhandlungssaal. Denn er habe überhaupt keine Ahnung gehabt, welchen Wert er damals in seinen Bauschuttsack packte. „Ich konnte es nicht wissen, in dem Moment. Ich hab‘ ehrlich gesagt keinen Kontakt zu solchen Sachen“, versichert der Angeklagte.
Dorotheum schlug sofort Alarm
Wer es aber wusste: ChatGPT. Die Künstliche Intelligenz, die er befragte, spuckte nämlich einen hohen Wert aus. „Dann hab‘ ich weiter nachgeforscht.“ Der 29-Jährige stieß auf das Auktionshaus Dorotheum, stellte eine Anfrage – und dort schrillten alle Alarmglocken. Das Dorotheum zog das Kunstwerk sofort ein.
Diebstahl fast ein Jahr unbemerkt
Da war der Stiftung des Milliardärs – der das kleine Blei-Flugzeug gehört – aber noch gar nicht aufgefallen, dass ihr 43.500-Euro-Besitz fehlte. Ende April dieses Jahres erstattete sie erst Anzeige. Und da fängt das rechtliche Dilemma an. Denn obwohl der Rumäne den Diebstahl der Skulptur vor dem Einzelrichter gesteht, gibt es für ihn einen Freispruch.
Wir sind im Zweifel nicht in der Einjahresfrist. Wenn wir uns nicht sicher sind, bleibt uns nichts anderes übrig.
Richter begründet Freispruch im Wiener Landesgericht
„Ich glaube ihnen tatsächlich, dass sie nicht wussten, dass das Flugzeug mehr als 5000 Euro wert ist“, begründet Herr Rat. Damit handelt es sich strafrechtlich um einen einfachen Diebstahl. Der nach einem Jahr aber verjähre, merkt der Staatsanwalt richtig an. Der Tatzeitraum war zwischen Mitte Mai und Anfang Juni 2025, und der Abschlussbericht der Kriminalpolizei ist mit 18. Mai 2026 datiert. „Wir sind im Zweifel nicht in der Einjahresfrist. Wenn wir uns nicht sicher sind, bleibt uns nichts anderes übrig“, fasst es der Richter zusammen.
Happy End für alle
Also geht der geständige Kunstdieb unbescholten wieder nach Hause. „Sie haben großes Glück. Es ändert nichts daran, dass Sie was Falsches gemacht haben, aber wir können es nicht verfolgen“, so der Richter. Aber auch für den Milliardär gibt es ein Happy End: „Die Argonauten“ sind wieder in seinem Besitz.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.