Handbuch regt auf:

Steirische Justizwache gegen geplante neue Regeln

Steiermark
19.03.2019 08:40

Für helle Aufregung sorgt in Justizwache-Kreisen das neue Strafvollzugshandbuch. Auch steirische Bedienstete befürchten grobe Probleme, sollte es umgesetzt werden. Eine Sitzung zwischen Ministerium und Zentralausschuss wurde sogar abgebrochen.

Erst am vergangenen Freitag debattierten Justizwache-Vertreter und Verantwortliche aus der Generaldirektion über das neue Strafvollzugshandbuch. Vergeblich, die Sitzung wurde abgebrochen. Ein neuer Versuch folgt im April.

Bauliches Konzept gefordert
Auch steirische Gewerkschafter befürchten massive Schwierigkeiten auf die Bediensteten zukommen, falls das Handbuch so umgesetzt wird. So sollen Haftraumtüren künftig länger geöffnet bleiben. Die Anstaltsleiter sollen dafür unter anderem ein bauliches Konzept vorlegen, wie sie diese Bedingungen schaffen wollen. „Aber woher soll das Geld dafür kommen?“, fragt sich Gewerkschafter Mario Raudner. Für das Grazer Gefängnis Karlau etwa liegt seit Langem ein konkreter Umbauplan vor. Doch, wie die „Steirerkrone“ schon im November des Vorjahres berichtete, gibt’s dafür kein Geld. Dasselbe gilt für den Mitteltrakt der Justizanstalt Graz-Jakomini.

Privatpersonen in Anstalts-Betrieben
Ein weiterer Punkt aus dem Handbuch, der sauer aufstößt: Privatpersonen sollen künftig in Anstaltsbetrieben tätig sein dürfen. Raudner: „Wir können unsere Betriebe aufgrund der Personalnot nicht einmal durchgehend selbst aufrecht erhalten. Wer soll dann zusätzlich für die Sicherheit der Privatpersonen verantwortlich sein?“

Keine Konsequenzen für Fehlverhalten
Gewerkschafter kritisieren ebenso, dass die Justizwache in ihrer Kompetenz beschnitten werden würde. Es wäre schwerer, bei Fehlverhalten von Häftlingen Konsequenzen zu setzen. So soll es künftig renitenten Insassen auch nach Verlegung in einen Sicherheitshaftraum – das geschieht, wenn sie gegen sich selbst oder gegenüber anderen als gefährlich gelten – möglich sein, Unterhaltungsmedien zu konsumieren. „Wo bleibt da die Konsequenz?“, fragt sich Raudner. De facto würde es sich dann nur um eine Verlegung in Einzelhaft handeln – kein Nachteil für den Häftling.

Klar ist: Das Handbuch wird noch weiter für ordentlich Zündstoff sorgen.

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