„Probleme geschaffen“

Handbuch für Strafvollzug: Entwurf erntet Kritik!

Österreich
13.03.2019 06:01

Im Laufe der vergangenen Monate hat das Justizministerium an einem neuen Handbuch für Strafvollzugsbedienstete in Österreich gearbeitet. Für den 97-seitigen Entwurf hagelt es jetzt schon herbe Kritik. Eine Reformierung des Strafvollzugsgesetzes geht dem Handbuch voraus. Das Papier soll nun der unterstützende Werkzeugkasten des Gesetzes sein. Es legt somit organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen fest.

Bis ins kleinste Detail angesehen hat sich das Handbuch Tirols FPÖ-Landesparteichef und Rechtsanwalt Markus Abwerzger, der selbst bei den Koalitionsgesprächen das Kapitel Justiz mitverhandelt hatte. „Laut Regierungsprogramm sollte die Sicherheitspolitik oberste Priorität haben. Doch das Handbuch geht in Richtung Kuschel- und Weichspülvollzug“, verdeutlicht er.

Und Abwerzger führt weiter aus: „Es ist augenscheinlich, dass alles zur Verbesserung der Situation der Häftlinge und nicht der Justizwache-Beamte getan wird. Der Fokus sollte aber darauf liegen, die Sicherheit der Beamten und der Bevölkerung zu gewährleisten.“ Bei der Erstellung dieses Entwurfs seien Personen federführend gewesen, „die von der Realität sowie den Nöten der Beamten keine Ahnung haben“. In dieselbe Kerbe schlägt Martin Johann Schöpf, Vorsitzender des Zentralausschusses der Justizwache.

Drei Themenbereiche im Mittelpunkt
Ein Justizwachebeamter stuft das Handbuch als „sehr bedenklich“ ein. Er kritisiert vor allem drei Themenbereiche. Zum einen handelt es sich um die geplanten Haftraum-Öffnungszeiten. „Laut Ministerium sollen die Zellen auf allen Ebenen - mit Ausnahme der Untersuchungshaft - länger geöffnet bleiben. Das kann zu schleichenden Dienstzeitänderungen führen, was problematisch wäre. Denn in den meisten Anstalten herrscht nach wie vor ein Personalmangel. Außerdem werden Sicherheitsbedenken laut, da viele Abteilungen einfach groß sind“, so der Beamte.

Auch den geplanten Änderungen im Bereich der Einsatzgruppen könne man nicht zustimmen. „Sie sollen ein verpflichtetes Einsatztraining absolvieren, was auch wichtig ist. Aber es gibt den Grunderlass, der besagt, dass die Trainings im Dienst realisiert werden müssen. Das wird schwierig, wenn die Hafträume länger offen bleiben müssen“, stellt der Justizwachebeamte klar.

Der dritte Punkt, der für Kritik sorgt, ist jener über die anstaltsinternen Betriebe. Dass ein privater Auftraggeber den Justizanstalten einen Auftrag erteilt, ist Usus. „Doch laut Handbuch kann dieser Auftraggeber künftig ziviles Personal zur Verfügung stellen, das im anstaltsinternen Betrieb am Auftrag mitarbeitet. Nur: Wie soll diese Person geschützt werden, und wer haftet, wenn sie als Geisel genommen wird? Auch dieser Punkt ist abzulehnen“, sagt der Beamte.

„Häftlinge sind allesamt zufrieden“
„Österreichs Haftanstalten sind in Europa vorbildlich. In Frankreich oder Italien etwa herrschen andere Bedingungen. Ich bin seit mehr als zehn Jahren als Strafverteidiger tätig, und noch nie hat sich in dieser Zeit ein Inhaftierter bei mir beschwert, alle sind zufrieden“, so Abwerzger.

Einzig die Justizwachebeamten seien in zahlreichen anderen Ländern besser gestellt. „Und genau dieser Punkt ist nicht akzeptabel. Daher fordere ich einmal mehr Justizminister Josef Moser auf, sich endlich an das vereinbarte Regierungsprogramm zu halten“, sagt der Tiroler FP-Landesparteiobmann.

„Es werden mehr Probleme kreiert“
Im Interview erklärt Schöpf, Vorsitzender des Zentralausschusses Justizwache, warum das Handbuch abzulehnen ist.
Krone“:
Ist ein Vollzugshandbuch überhaupt nötig?
Schöpf: In dieser Form mit Sicherheit nicht. Hier werden keine Probleme gelöst, sondern vielmehr neue geschaffen.

Was läuft falsch?
Die Politik versucht, mit einem strengeren Strafrecht mehr Sicherheit und Ordnung in der Gesellschaft zu schaffen. Im Strafvollzug wird nun allerdings das Gegenteil gemacht. Hier liegt ein sehr ideologisches Manifest vor, das das als ohnehin sehr liberal geltende Strafvollzugsgesetz noch übertrifft.

Welche Inhalte sollte das Handbuch enthalten?
In Zeiten der fortschreitenden Verrechtlichung benötigt die Justizwache Handlungsanleitungen für den Dienstbetrieb. Es braucht eine Sicherheitsstrategie, wie etwa Maßnahmen im Alarm- und Krisenfall. Hierzu gibt es bundesweit nichts. Derzeit liegt der Fokus im übertriebenen Betreuungsvollzug.

Spricht sich die Personalvertretung grundsätzlich gegen Betreuung aus?
Nein, aber zahlreiche Ansätze ergeben keinen Sinn. Die Betreuung wird im Strafvollzug mit einer sektenähnlichen Beharrlichkeit verfolgt.

Hilfeschrei an Kurz und Strache
Die Personalvertretung der Justizwache hat große Sorgenfalten auf der Stirn. Daher wendet sie sich an die Regierungsspitze. Schöpf liegt als Vertreter des höchsten Personalvertretungsorgans der Justizwache viel an Österreichs Wachkörper. Seine Sorgen gehen so weit, dass er sich mit einem Schreiben an Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache gewandt hat.

Darin spricht er Klartext: „Dieser geplante ministerielle Erlass ist in weiten Bereichen ein regelrechtes Manifest des Betreuungsvollzuges. Gerade hier hätte das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport absolutes Mitspracherecht im Sinne der geltenden Rechtslage sowie der koalitionsinternen Vereinbarungen.“

Der Entwurf sei ein Elaborat aus der Zeit der vormaligen Koalition sowie das Werk linksliberaler Vollzugspolitik. „Daher ersuche ich die Spitze der österreichischen Bundesregierung höflichst unter Hinweis Ihrer besonderen Verantwortung, sich der Angelegenheit anzunehmen und entsprechend Ihres öffentlich festgelegten Koalitionsabkommens korrigierend einzugreifen“, schreibt Schöpf.

Jasmin Steiner, Kronen Zeitung

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