In Innsbruck wird erst in zwei Jahren wieder gewählt. Aber bis dahin soll die Novelle des Innsbrucker Stadtrechtes unter Dach und Fach sein. Dies wünscht zumindest die Innsbrucker SPÖ. Aber nicht nur sie: "Die Sache ist auch ein wesentlicher Punkt im Arbeitsübereinkommen der Regierungskoalition", erklärte SP-Stadtparteiobmann Ernst Pechlaner.
Das Innsbrucker Stadtrecht ist ein richtiger Dinosaurier unter den Verordnungen. "Teile davon gehen auf das Jahr 1947 (!) zurück", berichtete Pechlaner. Alle Versuche, das hoffnungslos überalterte Stadtrecht zu novellieren sind bis dato im Sand verlaufen. Die derzeitige Version ist aus dem Jahr 1975.
Mit den Abschied von BM Hilde Zach von der Stadtspitze soll nun neuer Schwung in die Sache kommen, hofft Pechlaner: "Wir werden die designierte Bürgermeisterin Oppitz-Plörer auf alle Fälle darauf hinweisen, dass der Punkt im Koalitionsvertrag bis 2012 umgesetzt sein muss."
Vorteile für die Bürger: Stärkung der Bürgerrechte, Verbesserung der Kontrolle im Gemeinderat durch die Möglichkeit Untersuchungsausschüsse einzusetzen, mehr Mitsprache und eine Direktwahl des Bürgermeisters – so wie das seit 1992 in allen andern Tiroler Gemeinden üblich ist. Außerdem soll der Stadtsenat von 7 auf 9 Mitglieder aufgestockt werden.
Die SP hat ein bereits ein entsprechendes Positionspapier als Diskussionsgrundlage vorbereitet.
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