Insgesamt drei Mal war es im Herbst 2008 laut Anklage zu sexuellen Kontakten der 15-Jährigen mit den beiden etwas älteren Burschen gekommen. Die Intensität steigerte sich von Mal zu Mal. War es zuerst nur grapschen und befummeln der Geschlechtsteile, kam es zuletzt zu einem richtigen Geschlechtsverkehr. Obwohl zwischen den einzelnen Vorfällen jeweils einige Zeit verging, brach das Mädchen den Kontakt zu dem Duo nicht ab und ließ sich immer wieder zu "Ausfahrten" mit dem Pkw, in dem es dann zu den sexuellen Handlungen gekommen war, überreden.
Erst etwa ein Jahr darauf erzählte das Mädchen ihrer älteren Schwester davon. Daraufhin kam es zu einer Anzeige und die Ermittlungen brachten die beiden Burschen, die den Vorwurf der Anwendung von Gewalt heftig bestritten, wegen Verdachtes der Vergewaltigung auf die Anklagebank.
Jetzt musste ein Innsbrucker Schöffensenat unter Richterin Nadja Obwieser entscheiden, ob die Sexspiele gewaltsam erzwungen wurden, oder auch von Seiten des Mädchens freiwillig erfolgten. Keine leichte Aufgabe, denn die Aussagen aller Beteiligten, die immer wieder geändert wurden, standen sich diametral gegenüber.
Das Gericht fällte schließlich einen Freispruch, denn "die Angeklagten konnten nicht deutlich erkennen, dass das Mädchen damit nicht einverstanden war", wie die Richterin in ihrer Urteilsbegründung ausführte.
von Werner Kriess, Tiroler Krone
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