Der 43-jährige vorbestrafte Landwirt gab zwar zu, seine infizierten Ziegen auf die Alm getrieben zu haben, schuldig fühlte er sich deshalb aber noch lange nicht. Obwohl der Amtstierarzt die ansteckende Krankheit bei neun seiner zehn Tiere festgestellt hatte und dem Landwirt der Auftrieb auf die Alm von der Behörde schriftlich untersagt worden war.
"I hab das Recht, die Tiere auf die Alm aufzutreiben", räsonierte er vor Richterin Verena Offer. Und berief sich auf einen Berufskollegen, der dies ebenfalls getan hatte – dafür allerdings vor einigen Wochen bereits verurteilt worden war.
"Weil ein anderer Sachen stiehlt, können sie doch nicht auch stehlen gehen", versuchten Staatsanwalt Josef Rauch und die Richterin dem Bauern klar zu machen.
Vergeblich. Denn nach seiner – nicht rechtskräftigen– Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.050 Euro, ging das Gezeter erst richtig los: "Der andere hat nur 750 Euro zahlen müssen. I geh jetzt zur Landwirtschaftskammer und verkauf den Hof. Und erzähl allen, dass i des jetzt wegen die Richter tuan muass."
Symbolbild
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