Der Winter hat nun auch das Burgenland fest im Griff. „Für viele Hauseigentümer bedeutet das nicht nur Freude, sondern auch viele Pflichten“, weiß Landesrätin Verena Dunst.
Gehsteige, Wege und Stiegenanlagen, die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als drei Metern vorhanden sind, müssen zwischen 6 und 22 Uhr gesäubert werden. Oft nicht bekannt: Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßenrand zu räumen und zu streuen. „Neben der Schneeräumung müssen die Hauseigentümer außerdem Schneewechten und Eisbildungen vom Dach entfernen“, so Dunst.
Vorübergehend reicht auch das Aufstellen von Warnstangen zur Sicherung aus. „Diese Bestimmungen sind auch am Wochenende und an Feiertagen, unabhängig davon, ob man berufstätig ist, einzuhalten“, betont die SP-Landesrätin.
Kronen Zeitung
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