Vormerkdelikte & Co.

Was sich für Autofahrer im neuen Jahr ändert

Motor
31.12.2018 18:46

Mit Beginn 2019 sowie im Laufe des Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. Hier ein Überblick darüber, was schon jetzt bekannt oder absehbar ist.

(Bild: kmm)

Autobahnpilot:
Künftig muss der Fahrer, dessen Fahrzeug mit einem aktivierten Fahrassistenzsystem ausgestattet ist, auf Autobahnen das Lenkrad nicht mehr mit mindestens einer Hand festhalten. Das System muss jedoch über eine Notfallvorrichtung zur Deaktivierung verfügen und der Lenker muss im Notfall unverzüglich die Lenkaufgaben wieder übernehmen können. Offen ist jedoch, wann die Verordnung in Kraft tritt.

Einparkpilot:
Erlaubt sind künftig Systeme, die sämtliche Fahraufgaben beim Ein-und Ausparken des Fahrzeuges mittels automatischer Lenkfunktion übernehmen können. Der Lenker ist von der Verpflichtung, den Lenkerplatz einzunehmen, enthoben, muss sich aber in Sichtweite des Fahrzeuges befinden und über eine Notfallvorrichtung das System sofort deaktivieren können.

Rettungsgasse:
Das Befahren der Rettungsgasse wird ein Vormerkdelikt. Der Strafrahmen liegt bei bis zu 2180 Euro. Auch einspurige Kraftfahrzeuge können von dieser neuen Regelung betroffen sein, nämlich dann, wenn sie bei der unerlaubten Durchfahrt ein Einsatzfahrzeug behindern. Das bedeutet konkret: Das Befahren der Rettungsgasse bleibt auch für Motorräder verboten, ist aber nicht grundsätzlich ein Vormerkdelikt.

Ausweitung der Teststrecken für Tempo 140
Nachdem 2018 der Testbetrieb für Tempo 140 auf dreispurigen Autobahnen getestet wurde, soll die Tempoerhöhung 2019 auch auf zweispurigen Abschnitten getestet werden. Welche Abschnitte dafür geeignet sind, muss noch evaluiert werden.

Führerscheinprüfung:
Wer bei der Führerscheinprüfung schummelt und erwischt wird, darf erst nach neun Monaten erneut antreten. Diese Änderung wurde notwendig, weil immer öfter Führerscheinprüflinge mittels Minikamera und Headset unerlaubt externe Hilfe in Anspruch nahmen. Außerdem ist es in Österreich nicht mehr möglich, die Fahrprüfung in türkischer Sprache zu absolvieren.

Moped-Führerscheinprüfung:
Die Theorieprüfung für den Mopedschein (Führerscheinklasse AM) wird auf einen Computertest umgestellt, frühestens Anfang April 2019. Damit soll die Qualität der Ausbildung und der theoretischen Prüfung verbessert werden.

Pilotversuch Rechtsabbiegen bei Rot:
Dieses Jahr startet der Pilotversuch „Rechtsabbiegen bei Rot“ an folgenden drei Kreuzungen in Linz:
- Weißenwolffstraße/Garnisonstraße/Derfflingerstraße/Nietzschestraße (Kaplanhofviertel)
- Wiener Straße/Ennsfeldstraße (Stadtteil Ebelsberg)
- Dornacher Straße/Johann-Wilhelm-Klein-Straße (Stadtteil St. Magdalena)
Ursprünglich sollte die Regelung ab 1. Jänner 2019 gelten. Est müssen aber noch die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, derzeit liegt die Vorlage im zuständigen Verkehrsausschuss. Laut ÖAMTC könnte der Test „voraussichtlich“ mit 1. April starten.

Radfahrer:
Für Radfahrer gilt am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens nun - neu - das Reißverschlusssystem (bisher hatten Radfahrer Nachrang). Außerdem neu für Radfahrer: Der geradeaus Fahrende hat Vorrang, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird.

Sachbezug für Dienstwagennutzer:
Ab 2019 darf ein neuer Dienstwagen nur mehr maximal 121 Gramm CO2 je Kilometer emittieren, damit der geringere Sachbezugswert von monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten bei uneingeschränkter privater Kilometerleistung zu versteuern ist. Andernfalls sind es monatlich 2 Prozent. Hierbei sind weiterhin die NEFZ-Werte heranzuziehen.

Normverbrauch-Messungen WLTP/NEFZ:
Das neue Testverfahren zur Ermittlung der Normverbräuche WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ist zwar schon seit 1. September 2018 für alle neuzugelassenen Pkw verpflichtend, allerdings wird laut geltender Verordnung auch im kommenden Jahr nur der NEFZ (Neue Europäische Fahrzyklus) in den Schauräumen und Prospekten ausgewiesen. Ab Anfang 2019 sind die WLTP-Werte auf freiwilliger Basis zumindest auf www.autoverbrauch.at zu sehen.

Ausnahme von IG-L Tempolimits für E-Fahrzeuge:
Für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die entsprechend gekennzeichnet sind, gelten auf Autobahnen oder Schnellstraßen Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Voraussetzung ist, dass auf Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird.

Verpflichtende Geräusche bei E-Fahrzeugen:
Ab Juli 2019 müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge bis 20 km/h Geschwindigkeit mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgerüstet sein. Es soll unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben. Eine Nachrüstung für bestehende Elektrofahrzeuge ist nicht vorgesehen.

Quelle: ARBÖ und ÖAMTC

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(Bild: kmm)



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